01.04.2021, 23:53
Nun, da wird ja nichts dergestalt festgelegt, dass ein Zeuge vernommen werden soll. Vielmehr wird der Zeuge nur erstmal geladen und dies den anderen Beteiligten mitgeteilt. Der Beschluss, ob und wann Zeugen vernommen werden, trifft ja der Vorsitzende erst im Rahmen der Hauptverhandlung selbst.
Es spricht auch nichts dagegen, dass Merkblätter der Justizverwaltung (zum Beispiel Maskenpflicht auf den Fluren des Gerichts, wo sie das Hausrecht ausübt) beigelegt werden.
Oder willst du auf etwas bestimmten hinaus?
Es spricht auch nichts dagegen, dass Merkblätter der Justizverwaltung (zum Beispiel Maskenpflicht auf den Fluren des Gerichts, wo sie das Hausrecht ausübt) beigelegt werden.
Oder willst du auf etwas bestimmten hinaus?
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Anordnung des Gerichts?? - von Gast - 01.04.2021, 22:03
RE: Anordnung des Gerichts?? - von Gast - 01.04.2021, 23:53
RE: Anordnung des Gerichts?? - von Gast - 02.04.2021, 00:10
RE: Anordnung des Gerichts?? - von Gast - 02.04.2021, 14:31

