01.04.2021, 22:03
Hallo zusammen,
hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen: Wenn eine Ladung zu einem Termin (Straf-/Bußgeldverfahren) "auf Anordnung des Gerichts" ergeht und darin weitere Maßnahmen festgelegt werden, bspw. dass ein Zeuge vernommen werden soll und das Schreiben von einem Justizbeschäftigten (Geschäftsstelle) erstellt wird, hat dies nicht dennoch immer der Richter per Verfügung entschieden oder kann der Justizbeschäftigte ergänzende Hinweise/Maßnahmen im Schreiben vermerken, welche nicht auf den Richter zurückzuführen sind? (Sitzungspolizeiliche Maßnahmen wie zurzeit bspw. Maskenpflicht im Saal etc.)
Vielen Dank! :-)
hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen: Wenn eine Ladung zu einem Termin (Straf-/Bußgeldverfahren) "auf Anordnung des Gerichts" ergeht und darin weitere Maßnahmen festgelegt werden, bspw. dass ein Zeuge vernommen werden soll und das Schreiben von einem Justizbeschäftigten (Geschäftsstelle) erstellt wird, hat dies nicht dennoch immer der Richter per Verfügung entschieden oder kann der Justizbeschäftigte ergänzende Hinweise/Maßnahmen im Schreiben vermerken, welche nicht auf den Richter zurückzuführen sind? (Sitzungspolizeiliche Maßnahmen wie zurzeit bspw. Maskenpflicht im Saal etc.)
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Anordnung des Gerichts?? - von Gast - 01.04.2021, 22:03
RE: Anordnung des Gerichts?? - von Gast - 01.04.2021, 23:53
RE: Anordnung des Gerichts?? - von Gast - 02.04.2021, 00:10
RE: Anordnung des Gerichts?? - von Gast - 02.04.2021, 14:31