• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Entscheidung über vV bei Anerkenntnis
Antworten

 
Entscheidung über vV bei Anerkenntnis
Gast
Unregistered
 
#2
30.03.2021, 16:50
Ich glaube, ich habe meinen Fehler gefunden. Kann es sein, dass § 708 Nr. 1 ZPO sich auch auf die Kostenentscheidung erstreckt, also ungeachtet davon, wer letztendlich die Kosten zu tragen hat? Ich bin davon ausgegangen, dass sich die Kosten des Klägers nach § 708 Nr. 11 ZPO richten.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Entscheidung über vV bei Anerkenntnis - von Gast - 30.03.2021, 16:33
RE: Entscheidung über vV bei Anerkenntnis - von Gast - 30.03.2021, 16:50
RE: Entscheidung über vV bei Anerkenntnis - von Gast - 01.04.2021, 12:48
RE: Entscheidung über vV bei Anerkenntnis - von Gast - 01.04.2021, 12:51


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus