30.03.2021, 16:50
Ich glaube, ich habe meinen Fehler gefunden. Kann es sein, dass § 708 Nr. 1 ZPO sich auch auf die Kostenentscheidung erstreckt, also ungeachtet davon, wer letztendlich die Kosten zu tragen hat? Ich bin davon ausgegangen, dass sich die Kosten des Klägers nach § 708 Nr. 11 ZPO richten.
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Entscheidung über vV bei Anerkenntnis - von Gast - 30.03.2021, 16:33
RE: Entscheidung über vV bei Anerkenntnis - von Gast - 30.03.2021, 16:50
RE: Entscheidung über vV bei Anerkenntnis - von Gast - 01.04.2021, 12:48
RE: Entscheidung über vV bei Anerkenntnis - von Gast - 01.04.2021, 12:51