30.03.2021, 07:25
(29.03.2021, 23:20)Gast schrieb: Kannst du mal die Seite zitieren? Also ich habe in Erinnerung, dass erst die Einrede der Verjährung, nicht schon der Verjährungseintritt das erledigende Ereignis sei; so auch ein Grundsatzurteil vom BGH, Urteil vom 27.01.2010 - VIII ZR 58/09. Eine Änderung dieser Rechtsprechung ist mir zumindest nicht bekannt. Danach wäre also eine einseitige Erledigung möglich.
Guten Morgen!
Ja, klar :-)
Bei mir ist das S.19 im Skript "mat. ZR" unten im grauen Kasten und verweist für weiteres auf Rn. 425 ff im Skript Zivilrechtsklausur, aber da kommt dann nur noch allgemeines und nichts mehr konkret zu der Behauptung.
Ich habe es auch so im Kopf wie du und habe es deswegen auch irgendwie nicht verstanden...
Nachrichten in diesem Thema
Erledigung / Rücknahme - von allround - 29.03.2021, 22:55
RE: Erledigung / Rücknahme - von Gast - 29.03.2021, 23:20
RE: Erledigung / Rücknahme - von allround - 30.03.2021, 07:25
RE: Erledigung / Rücknahme - von Gast - 29.03.2021, 23:26
RE: Erledigung / Rücknahme - von Landvogt - 29.03.2021, 23:39
RE: Erledigung / Rücknahme - von Gast - 29.03.2021, 23:58