29.03.2021, 23:39
(29.03.2021, 23:26)Gast schrieb:(29.03.2021, 22:55)allround schrieb: Bei einer vorliegenden Verjährung und einer diesbezüglichen Einrede des Beklagten im Prozess kann der Kläger laut Kaiser nicht für erledigt erklären ("Die Klage wäre unbegründet"). Dies sei zudem auch bei vorprozessual schon eingetretener Verjährung so.
Zudem muss der Verjährungseintritt doch immer schon vor Prozess liegen? Durch Ehrhebung wird die Verjährung ja nach § 204 Nr. 1 ZPO gehemmt, sodass im Prozess eigentlich keine Verjährung mehr eintreten kann, oder habe ich da was übersehen?
§ 204 II 3 BGB
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Erledigung / Rücknahme - von allround - 29.03.2021, 22:55
RE: Erledigung / Rücknahme - von Gast - 29.03.2021, 23:20
RE: Erledigung / Rücknahme - von allround - 30.03.2021, 07:25
RE: Erledigung / Rücknahme - von Gast - 29.03.2021, 23:26
RE: Erledigung / Rücknahme - von Landvogt - 29.03.2021, 23:39
RE: Erledigung / Rücknahme - von Gast - 29.03.2021, 23:58