27.09.2017, 13:10
So streng sollten die Voraussetzungen nämlich gar nicht sein wie sie hier einige darstellen (immerhin besteht auch ein Spielraum bis 1,0 Punkte - von daher könnte man auch einfacher mal 0,2 oder so geben, um dem Kandidaten zur Notenhürde - seien es 6,5 oder 7,5 oder oder zu verhelfen...).
Interessant ist in dem Zusammenhang nämlcih auch folgendes Urteil des OVG Münster (und das widerlegt was der eine Gast hier aufgezählt hat, nämlich dass es immer nur die Topkandidaten sein müssen die für eine Hebung in Betracht kommen und keine 4-8 Pkt Kandidaten...ich wüßte auch nicht, warum das nicht der Fall sein sollte: wenn ich immer den Eindruck eine 7-8 Pkt Kandidaten gemacht habe aber dann plötzlich 6 habe - warum soll die Kommission da nicht zumindest sagen können: dich heben wir zumindest aufs befriedigend, dann das wird deiner Leistung gerecht(er)):
https://openjur.de/u/124924.html
Die Kandidatin landete bei 6,37 Punkten. In den Klausuren schrieb sie 2x 8 Pkt, 3x 6 Pkt und 3 x 5 Punkte. In der mündlichen Prüfung erhielt sie 3 Pkt im Aktenvortrag und 8 Punkte im Prüfungsgespräch. Die Klage war nach Ansicht des Gerichts insoweit erfolgreich, als dass das Prüfungsamt verpflichtet wurde, den Prüfungsausschuss unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entscheiden zu lassen, ob von der rechnerisch ermittelten Gesamtnote abgewichen werden soll, und die Klägerin über das Gesamtergebnis der zweiten juristischen Staatsprüfung neu zu bescheiden.
Was letztlich bei rauskam: ob eine Hebung auf 6,5 erfolgte oder die Kommission sich dann eine wasserfeste Begründung lieferte weiß ich nicht. Aber man sieht hieran schon (das sind ja nun keine herausragenden Leistungen...und wenn man sich das durchliest schienen die AG-Zeugnisse auch nicht berauschend gewesen zu sein, denn scheinbar hat die Klägerin in den Arbeitsgemeinschafte Z III, S III und ÖR II keine dollen Noten hervorgebracht, weshalb der Widerspruch auch zunächst zurückgewiesen wurde). Aber man sieht: das OVG sieht in dem Fall einen potentiellen Hebungsfall (jedenfalls ist es nicht völlig ausgeschlossen, immerhin soll die Kommission erneut unter Berücksichtigung der Umstände entscheiden) - das zeigt somit, dass die Voraussetzungen eigentlich(!) nicht derart hoch sein sollen wie sie von manchen hier im Forum dargestellt werden (was auch nur daraus resultiert, dass in der Praxis halt selten von der Norm Gebrauch gemacht wird).
Interessant ist in dem Zusammenhang nämlcih auch folgendes Urteil des OVG Münster (und das widerlegt was der eine Gast hier aufgezählt hat, nämlich dass es immer nur die Topkandidaten sein müssen die für eine Hebung in Betracht kommen und keine 4-8 Pkt Kandidaten...ich wüßte auch nicht, warum das nicht der Fall sein sollte: wenn ich immer den Eindruck eine 7-8 Pkt Kandidaten gemacht habe aber dann plötzlich 6 habe - warum soll die Kommission da nicht zumindest sagen können: dich heben wir zumindest aufs befriedigend, dann das wird deiner Leistung gerecht(er)):
https://openjur.de/u/124924.html
Die Kandidatin landete bei 6,37 Punkten. In den Klausuren schrieb sie 2x 8 Pkt, 3x 6 Pkt und 3 x 5 Punkte. In der mündlichen Prüfung erhielt sie 3 Pkt im Aktenvortrag und 8 Punkte im Prüfungsgespräch. Die Klage war nach Ansicht des Gerichts insoweit erfolgreich, als dass das Prüfungsamt verpflichtet wurde, den Prüfungsausschuss unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entscheiden zu lassen, ob von der rechnerisch ermittelten Gesamtnote abgewichen werden soll, und die Klägerin über das Gesamtergebnis der zweiten juristischen Staatsprüfung neu zu bescheiden.
Was letztlich bei rauskam: ob eine Hebung auf 6,5 erfolgte oder die Kommission sich dann eine wasserfeste Begründung lieferte weiß ich nicht. Aber man sieht hieran schon (das sind ja nun keine herausragenden Leistungen...und wenn man sich das durchliest schienen die AG-Zeugnisse auch nicht berauschend gewesen zu sein, denn scheinbar hat die Klägerin in den Arbeitsgemeinschafte Z III, S III und ÖR II keine dollen Noten hervorgebracht, weshalb der Widerspruch auch zunächst zurückgewiesen wurde). Aber man sieht: das OVG sieht in dem Fall einen potentiellen Hebungsfall (jedenfalls ist es nicht völlig ausgeschlossen, immerhin soll die Kommission erneut unter Berücksichtigung der Umstände entscheiden) - das zeigt somit, dass die Voraussetzungen eigentlich(!) nicht derart hoch sein sollen wie sie von manchen hier im Forum dargestellt werden (was auch nur daraus resultiert, dass in der Praxis halt selten von der Norm Gebrauch gemacht wird).
Nachrichten in diesem Thema
Hebung - von Gast - 25.09.2017, 11:54
RE: Hebung - von Gast_X - 25.09.2017, 12:26
RE: Hebung - von Gast - 25.09.2017, 12:30
RE: Hebung - von Gast_X - 25.09.2017, 13:00
RE: Hebung - von hkliop - 25.09.2017, 14:05
RE: Hebung - von Gast_X - 25.09.2017, 16:08
RE: Hebung - von Gast_X - 25.09.2017, 16:12
RE: Hebung - von Gast - 25.09.2017, 16:19
RE: Hebung - von Gasdt - 25.09.2017, 17:07
RE: Hebung - von pruefer - 25.09.2017, 21:31
RE: Hebung - von Gasdt - 25.09.2017, 22:12
RE: Hebung - von Gast - 25.09.2017, 22:25
RE: Hebung - von pruefer - 25.09.2017, 22:41
RE: Hebung - von Gast - 27.09.2017, 11:32
RE: Hebung - von Mullba - 27.09.2017, 13:01
RE: Hebung - von Mullba - 27.09.2017, 13:10
RE: Hebung - von Gast - 27.09.2017, 15:00
RE: Hebung - von Doppelsehrgut - 27.09.2017, 15:08
RE: Hebung - von Gast - 27.09.2017, 15:55