27.03.2021, 11:16
Der Berliner Raserfall ist ja genau ein Beispiel wo man extrem viel zum Tötungsvorsatz schreiben muss!!! Natürlich wird der Beschuldigte schweigen oder behaupten er wollte ja niemanden töten, aber genau dann muss man prüfen ob seine Einlassung durch Beweismittel widerlegt werden kann (Zeugenaussagen, die gefahrene Geschwindigkeit, Uhrzeit im Sinne ob viel oder wenig auf der Straße los war, hierbei die „Hemmschwelle“ beachten). Auf keinen Fall aber darf man den Vorsatz in einem solchen Fall „unterstellen“ und auf die HV warten (hinreichender TV; eventuell würde man sich als StA in einem solchen Fall sogar wegen Amtsdelikten strafbar machen - in der Klausur wäre man sofort durchgefallen)
Das ist der Unterschied zu einem Diebstahl oder einem gezielten Faustschlag wo jeder weiß, dass das nicht fahrlässig gewesen sein kann
Das ist der Unterschied zu einem Diebstahl oder einem gezielten Faustschlag wo jeder weiß, dass das nicht fahrlässig gewesen sein kann
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StA Klausur - subjektive Elemente - von Gast95 - 25.03.2021, 10:40
RE: StA Klausur - subjektive Elemente - von Gast - 25.03.2021, 16:26
RE: StA Klausur - subjektive Elemente - von Gast - 27.03.2021, 09:16
RE: StA Klausur - subjektive Elemente - von Gast - 25.03.2021, 21:31
RE: StA Klausur - subjektive Elemente - von Gast - 26.03.2021, 03:26
RE: StA Klausur - subjektive Elemente - von Gast - 27.03.2021, 11:16