25.09.2017, 22:41
Wie das Wort "Gesamtbild" vermuten lässt, setzt sich ein Gesamtbild aus einer Vielzahl von Eindrücken zusammen. Dass es zwischen einzelnen Klausuren innerhalb eines Rechtsgebiet es zu erheblichen Divergenzen kommen kann, ist alleine schon durch den weiten und faktisch nicht gerichtlich überprüfbaren Beurteilungsspielraum der Prüfer bedingt. Daher kommt es ja auch nicht auf den Durchschnitt innerhalb eines Rechtsgebietes an (außer vielleicht im Zivilrecht mit drei bis vier Klausuren), sondern aus dem sich aus allen einzelnen Klausuren zusammensetzenden Eindruck.
Und dieser ist verhältnismäßig aussagekräftig. Was vergessen wird: An die Klausuren, die man - auch nach Recherchen des zugrundeliegenden Urteils und gegebenenfalls der Klausureinsicht - gut gelöst zu haben glaubt, aber dennoch schwach bewertet wurden, erinnert sich jeder. Aber sind wir doch mal ehrlich. Jeder hat doch auch Klausuren abgeliefert, die aus der eigenen Sicht einfach schlecht waren, und dennoch gute Noten kassiert. Der weite Beurteilungsspielraum hat sich dann zugunsten des Prüflings ausgewirkt. Und so gleichen sich die tatsächlichen oder vermeintlichen Punktegeier und die netten punktespendablen Onkels aus.
Hebungen gibt es schon mal, insbesondere von 6,0 auf 6,5. Aber zu erwarten, mit sechs Punkten im schriftlichen Teil, dafür mit zweistelligen AG-Zeugnissen und zweistelligen Noten in den Prüfungsgesprächen am besten automatisch ins VB gehoben zu werden, ist abwegig.
Dem Gesichtspunkt, dass verschiedene Faktoren zu einem Leistungsbild mit Abweichungen nach unten und nach unten beitragen (Glück mit Aufgaben und Prüfern, die Tagesform, die Leistungen der Mitbewerber usw.) wird schon ohne Hebung Rechnung getragen: Durchschnittsbildung, nicht jede Leistung muss bestanden werden, Wiederholungsmöglichkeiten.
Und dieser ist verhältnismäßig aussagekräftig. Was vergessen wird: An die Klausuren, die man - auch nach Recherchen des zugrundeliegenden Urteils und gegebenenfalls der Klausureinsicht - gut gelöst zu haben glaubt, aber dennoch schwach bewertet wurden, erinnert sich jeder. Aber sind wir doch mal ehrlich. Jeder hat doch auch Klausuren abgeliefert, die aus der eigenen Sicht einfach schlecht waren, und dennoch gute Noten kassiert. Der weite Beurteilungsspielraum hat sich dann zugunsten des Prüflings ausgewirkt. Und so gleichen sich die tatsächlichen oder vermeintlichen Punktegeier und die netten punktespendablen Onkels aus.
Hebungen gibt es schon mal, insbesondere von 6,0 auf 6,5. Aber zu erwarten, mit sechs Punkten im schriftlichen Teil, dafür mit zweistelligen AG-Zeugnissen und zweistelligen Noten in den Prüfungsgesprächen am besten automatisch ins VB gehoben zu werden, ist abwegig.
Dem Gesichtspunkt, dass verschiedene Faktoren zu einem Leistungsbild mit Abweichungen nach unten und nach unten beitragen (Glück mit Aufgaben und Prüfern, die Tagesform, die Leistungen der Mitbewerber usw.) wird schon ohne Hebung Rechnung getragen: Durchschnittsbildung, nicht jede Leistung muss bestanden werden, Wiederholungsmöglichkeiten.
Nachrichten in diesem Thema
Hebung - von Gast - 25.09.2017, 11:54
RE: Hebung - von Gast_X - 25.09.2017, 12:26
RE: Hebung - von Gast - 25.09.2017, 12:30
RE: Hebung - von Gast_X - 25.09.2017, 13:00
RE: Hebung - von hkliop - 25.09.2017, 14:05
RE: Hebung - von Gast_X - 25.09.2017, 16:08
RE: Hebung - von Gast_X - 25.09.2017, 16:12
RE: Hebung - von Gast - 25.09.2017, 16:19
RE: Hebung - von Gasdt - 25.09.2017, 17:07
RE: Hebung - von pruefer - 25.09.2017, 21:31
RE: Hebung - von Gasdt - 25.09.2017, 22:12
RE: Hebung - von Gast - 25.09.2017, 22:25
RE: Hebung - von pruefer - 25.09.2017, 22:41
RE: Hebung - von Gast - 27.09.2017, 11:32
RE: Hebung - von Mullba - 27.09.2017, 13:01
RE: Hebung - von Mullba - 27.09.2017, 13:10
RE: Hebung - von Gast - 27.09.2017, 15:00
RE: Hebung - von Doppelsehrgut - 27.09.2017, 15:08
RE: Hebung - von Gast - 27.09.2017, 15:55