25.09.2017, 21:31
(25.09.2017, 17:07)Gasdt schrieb: Theoretisch müsste man dann auch bei Kandidaten, die schriftlich "nur" 4-5 Pkt erreicht haben, aber mündlich und im Ref deutlich zweistellig waren, eine Hebung auf die nächste Notenskala vornehmen, denn scheinbar spiegelt allein das Bild der Klausuren nicht den tatsächlichen Leistungsstand wieder. Wird aber in der Praxis nicht wirklich gemacht.
Schon durch kurzes Nachdenken muss sich doch offenbaren, dass das Unsinn ist. Würden Klausuren (nicht einzelne, sondern der Durchschnitt bzw. das Gesamtbild) nicht den tatsächlichen Leistungsstand in einem Teilbereich wiederspiegeln, dann wären sie nicht nur für Prüfungen ungeeignet, sondern sogar verfassungswidrig.
Klausuren und mündliche Prüfung spiegeln verschiedene Teilbereiche des Berufsbildes wieder, und es handelt sich um verschiedene Prüfungsformen. Die Klausuren erheben die Fähigkeit eines Prüflings, in schriftlicher Weise und über einen deutlich längeren Zeitraum als in der mündlichen Prüfung Gedanken systematisch zu bilden und darzustellen. Ein hoher Kenntnisstand im Recht, der bei der mündlichen Prüfung eine deutlich höhere Rolle spielt, reicht bei den Klausuren gerade nicht aus.
Zum Thema der Hebung selber: Zweistellige Noten in den Prüfungsgesprächen und in den AG-Zeugnissen sind Durchschnitt. Auch bei Kandidaten mit einem guten Kenntnisstand, die diesen aber aufgrund der besonderen Herausforderungen schriftlicher Prüfungen in den Klausuren nicht in einem guten Notenbild abbilden konnten. Und auch bei solchen Kandidaten findet keine Hebung statt.
Ehrlich gesagt verstehe ich auch die Diskussion nicht darüber, dass die schriftlichen und mündlichen Noten so divergieren. Es ist doch nichts Neues, dass die Aspekte beschränkte Zeit, beschränkte Korrekturmöglichkeiten (z.B. kann man nicht ohne weiteres neue Absätze in bereits geschriebenen Text einfügen) und die Langsamkeit des handschriftlichen Schreibens gegenüber dem Sprechen besondere Herausforderungen darstellen. Deswegen wird doch auch immer von Repetitoren und anderen zu Recht erklärt, dass die wenigsten Prüflinge am fehlenden oder ungenügenden Wissen scheitern, sondern weil sie dieses Wissen nicht zeigen können, insbesondere wegen schlechten Zeitmanagements.
Wenn die Hebung zum Standardfall würde, dann würden entweder die Korrektoren einen strengeren Beurteilungsmaßstab zugrunde legen (das machen sie jetzt wegen des hohen Gewichts der mündlichen Prüfung ohnehin schon), oder aber die Anforderungen steigen. Vielleicht zählt dann auf dem Arbeitsmarkt erst ein Ergebnis ab 10 Punkten als Prädikat.
Nachrichten in diesem Thema
Hebung - von Gast - 25.09.2017, 11:54
RE: Hebung - von Gast_X - 25.09.2017, 12:26
RE: Hebung - von Gast - 25.09.2017, 12:30
RE: Hebung - von Gast_X - 25.09.2017, 13:00
RE: Hebung - von hkliop - 25.09.2017, 14:05
RE: Hebung - von Gast_X - 25.09.2017, 16:08
RE: Hebung - von Gast_X - 25.09.2017, 16:12
RE: Hebung - von Gast - 25.09.2017, 16:19
RE: Hebung - von Gasdt - 25.09.2017, 17:07
RE: Hebung - von pruefer - 25.09.2017, 21:31
RE: Hebung - von Gasdt - 25.09.2017, 22:12
RE: Hebung - von Gast - 25.09.2017, 22:25
RE: Hebung - von pruefer - 25.09.2017, 22:41
RE: Hebung - von Gast - 27.09.2017, 11:32
RE: Hebung - von Mullba - 27.09.2017, 13:01
RE: Hebung - von Mullba - 27.09.2017, 13:10
RE: Hebung - von Gast - 27.09.2017, 15:00
RE: Hebung - von Doppelsehrgut - 27.09.2017, 15:08
RE: Hebung - von Gast - 27.09.2017, 15:55