25.09.2017, 12:26
Bei den meisten Prüfern ist das nichtmal wirklich präsent und wird nur im absoluten Ausnahmefall überhaupt eine Rolle spielen, wenn ein ganz krasser Widerspruch zum eigentlichen Leistungsstand vorliegt. Aber wie gesagt: rechne eher nicht damit, denn idR wird von der Norm keinen Gebrauch gemacht. Eher würde ein Prüfer in der mündlichen dann 1-2 Pkt mehr geben (und ob die Leistung nun 8 Pkt oder 9 wert war kann ja eh niemand mit Sicherheit sagen), als über diese Sozialklausel zu gehen. Eigentlich sollen darüber nur Härtefälle abgedeckt werden, z.B. schwerer Schicksalsschlag/Krankheit und aufgrund dessen erklärbarer krasser Leistungseinbruch zB im schriftlichen Examen oder sowas. In meinen(!) Augen wäre selbst dafür nichtmal mehr Raum für die Härtefallklausel, denn an sich begründet sie ja nur "rechnerisch würdest du die Note bekommen, wir halten dich für besser - also geben wir was oben drauf". Bei schweren Schicksalsschlägen wird man idR eh erstmal eine Auszeit nehmen - aber dann später zu begründen, dass man zB deswegen schriftlich schlechter abgeschnitten hat und dafür nun Bonuspunkte bekommt halte ich persönlich für widersinnig. Die Leistung war so zu diesem Zeitpunkt und den Verbesserungsversuch gibt es mittlerweile auch in jedem Bundesland.
Fazit: Von der Norm wird eh nur ganz selten Gebrauch gemacht (guck dir mal die Statistik an), so dass ich nicht auf sie setzen würde. Vorgaben gibt es ansonsten soweit nicht...ein Prüfer erklärte mir mal, dass man Ungerechtigkeiten die sich rechnerisch ergeben damit ausgleichen kann, wenn also nach der mündlichen bei der Berechnung rauskommt, dass der Kandidat bei 6,49 Pkt hängen würde - da kann die Kommission sich einen Ruck geben und sagen "die 0,01 Pkt geben wir ihm damit es ein befriedigend ist, das ist ja sonst wirklich ein bescheidenes Endergebnis so knapp davor" - ob sie es machen oder nicht ist aber wie gesagt komplett in deren Hand. Hängt dann vllt auch von deinem Eindruck ab und ob die Komission an sich überhaupt Gebrauch von der Klausel macht...die meisten tun es nämlich wie gesagt aus Prinzip schon nicht (und dann idR auch nur wenn es um eine Notenstufe geht..also von ausr. auf befr. oder von befr. auf vb und nicht bei sowas wie anstatt 7,2 nun 7,5 Pkt).
Fazit: Von der Norm wird eh nur ganz selten Gebrauch gemacht (guck dir mal die Statistik an), so dass ich nicht auf sie setzen würde. Vorgaben gibt es ansonsten soweit nicht...ein Prüfer erklärte mir mal, dass man Ungerechtigkeiten die sich rechnerisch ergeben damit ausgleichen kann, wenn also nach der mündlichen bei der Berechnung rauskommt, dass der Kandidat bei 6,49 Pkt hängen würde - da kann die Kommission sich einen Ruck geben und sagen "die 0,01 Pkt geben wir ihm damit es ein befriedigend ist, das ist ja sonst wirklich ein bescheidenes Endergebnis so knapp davor" - ob sie es machen oder nicht ist aber wie gesagt komplett in deren Hand. Hängt dann vllt auch von deinem Eindruck ab und ob die Komission an sich überhaupt Gebrauch von der Klausel macht...die meisten tun es nämlich wie gesagt aus Prinzip schon nicht (und dann idR auch nur wenn es um eine Notenstufe geht..also von ausr. auf befr. oder von befr. auf vb und nicht bei sowas wie anstatt 7,2 nun 7,5 Pkt).
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Hebung - von Gast - 25.09.2017, 11:54
RE: Hebung - von Gast_X - 25.09.2017, 12:26
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