25.03.2021, 21:18
(25.03.2021, 21:10)Gast schrieb: Die Frage habe ich mir auch gestellt und ebenso wie du beantwortet. Dass mit der actus contrarius Theorie kann man m.E. bringen, wenn nicht feststeht auf welcher Grundlage die Behörde die Rückzahlung fordert. Da kann man dann sagen, dass der Zugang zur Subvention, also das ob der Subventionsgewährung eine Frage des öffentlichen Rechts ist, sodass sich im Umkehrschluss auch die Rücknahme der Subventionsgewährung nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften entscheiden muss, sodass der öffentliche Rechtsweg eröffnet ist.
Ps. Hier nochmal schön in einem Gutachten: https://kloepfer.rewi.hu-berlin.de/doc/m...Fall_8.pdf
Ich habe aber mal irgendwo gelesen, dass man diese Theorien im Urteil nicht verwenden sollte, also man nicht schreiben soll, ... nach der actus contrarius Theorie ... Man soll es dann einfach umschreiben; nur so nebenbei.
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Verwaltungsrechtsweg - VA-Qualität - von Anfängerfrage - 25.03.2021, 19:57
RE: Verwaltungsrechtsweg - VA-Qualität - von Gast - 25.03.2021, 21:10
RE: Verwaltungsrechtsweg - VA-Qualität - von Gast - 25.03.2021, 21:18

