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  5. Baurecht
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Baurecht
Gast
Unregistered
 
#17
25.03.2021, 17:38
(25.03.2021, 17:20)Gast schrieb:  
(25.03.2021, 15:46)Gast schrieb:  Hört sich doch super an. Das rechtliche ist einfach und auf der Tatsachenebene gibt dir der Mandant alle technisch nötigen Infos, die du im Übrigen auch gar nicht wissen kannst und musst, da du Anwalt und kein Bausachverständiger bist. Dann muss man nur noch einen groben Überblick über alles halten.

Stundensätze sind im Übrigen auch kein Problem, da die Streitwerte in der Regel so hoch sind, dass sich diese für Mandanten besser verkaufen lassen.

Der Mandant blickt es doch selbst nicht. Du musst das Fachwissen auch als Anwalt haben. Wenn der Mandant Fragen hat dann will er antworten und nicht 300€/h zahlen um zu erfahren: „Frag den Sachverständigen“

Doch, genau das. Du kannst als Anwalt nicht sagen, ob dies gegen die aRdT verstößt. Allein schon aus Haftungsgesichtspunkten. Wofür gibt es denn all die Sachverständigengutachten und die Symptom-Rechtsprechung? Du kannst sagen, dass Symptom XY bereits Gegenstand diverser Entscheidungen war und so und so geurteilt wurde, du aber auch darauf hinweisen willst, dass all dies rechtssicher nur von einem Sachverständigen festgestellt werden kann.

Die Mandanten kommen im Übrigen auch überhaupt nicht zu dir um feststellen zu lassen, ob ein Mangel besteht, sondern, damit du ihre Ansprüche geltend machst (sollte der Mangel bestehen, was aber nur ein SV feststellen kann). Dafür sind dann 300 €/h drin.
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Baurecht - von Gast - 25.03.2021, 09:04
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RE: Baurecht - von Baurechtler - 25.03.2021, 09:25
RE: Baurecht - von Gast - 25.03.2021, 10:00
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RE: Baurecht - von Judge - 29.03.2021, 22:24
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RE: Baurecht - von Gast - 01.04.2021, 07:56
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