24.03.2021, 13:46
(23.03.2021, 16:28)Gast2828 schrieb: Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu dem Thema Haupt-und Hilfsantrag:
Kaiser schreibt im Skript, dass im Falle einer erfolgreichen Verteidigung des Beklagten durch Aufrechnung gegen den Hauptantrag auf den Hilfsantrag nicht mehr einzugehen ist. Stattdessen sei die Klage abzuweisen, ohne dass der Hilfsantrag zum Zuge kommt.
Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz. Der Hilfsantrag steht doch gerade unter der Bedingung des Scheiterns des Hauptantrages? Im Fall der erfolgreichen Aufrechnung wäre der Hauptantrag ja gerade nicht begründet, sodass doch die Bedingung eingreifen müsste, oder habe ich einen Denkfehler?
LG
Ohne den konkreten Sachverhalt zu kennen, ist deine Frage nur schwer zu beantworten. Pauschal betrachtet kommen mir aber einige Szenarien in Betracht, in denen der Hinweis in dem Skript durchaus Sinn macht.
Beispiel: Der Kläger macht mit dem Hauptantrag einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung geltend machen. Der Beklagte behauptet, dass er den Kaufvertrag wirksam angefochten habe und erklärt hilfsweise die Aufrechnung. Für den Fall, dass das Gericht den Abschluss eines Kaufvertrages und den damit einhergehenden Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises verneint, beantragt der Kläger hilfsweise die Rückgabe der Kaufsache nach § 812 BGB. Hält das Gericht den Kaufpreisanspruch für begründet, fällt der Hilfsantrag aus § 812 BGB natürlich weg; unabhängig davon, ob der Beklagte mit seiner Aufrechnung durchdringt.
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Echte eventuelle Klagehäufung - von Gast2828 - 23.03.2021, 16:28
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