23.03.2021, 16:28
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu dem Thema Haupt-und Hilfsantrag:
Kaiser schreibt im Skript, dass im Falle einer erfolgreichen Verteidigung des Beklagten durch Aufrechnung gegen den Hauptantrag auf den Hilfsantrag nicht mehr einzugehen ist. Stattdessen sei die Klage abzuweisen, ohne dass der Hilfsantrag zum Zuge kommt.
Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz. Der Hilfsantrag steht doch gerade unter der Bedingung des Scheiterns des Hauptantrages? Im Fall der erfolgreichen Aufrechnung wäre der Hauptantrag ja gerade nicht begründet, sodass doch die Bedingung eingreifen müsste, oder habe ich einen Denkfehler?
LG
ich habe eine Frage zu dem Thema Haupt-und Hilfsantrag:
Kaiser schreibt im Skript, dass im Falle einer erfolgreichen Verteidigung des Beklagten durch Aufrechnung gegen den Hauptantrag auf den Hilfsantrag nicht mehr einzugehen ist. Stattdessen sei die Klage abzuweisen, ohne dass der Hilfsantrag zum Zuge kommt.
Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz. Der Hilfsantrag steht doch gerade unter der Bedingung des Scheiterns des Hauptantrages? Im Fall der erfolgreichen Aufrechnung wäre der Hauptantrag ja gerade nicht begründet, sodass doch die Bedingung eingreifen müsste, oder habe ich einen Denkfehler?
LG
Nachrichten in diesem Thema
Echte eventuelle Klagehäufung - von Gast2828 - 23.03.2021, 16:28
RE: Echte eventuelle Klagehäufung - von Landvogt - 23.03.2021, 18:57
RE: Echte eventuelle Klagehäufung - von Gast - 24.03.2021, 13:46
RE: Echte eventuelle Klagehäufung - von Gast - 24.03.2021, 14:02
RE: Echte eventuelle Klagehäufung - von Gast - 26.03.2021, 10:52
RE: Echte eventuelle Klagehäufung - von Gästle - 26.03.2021, 11:14
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RE: Echte eventuelle Klagehäufung - von Gast - 26.03.2021, 10:54
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