22.03.2021, 10:03
(22.03.2021, 09:35)RefNds schrieb: Beim entwerfen meines Urteils für die aktuelle Akte, habe ich mich gefragt wie substantiiert ein Vortrag tatsächlich sein muss. Der Kl. beantragt ua vorgerichtliche RA Kosten aus dem Gesichtspunkt des Verzugs. Zum Verzug trägt er vor, allerdings nicht zur Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit der Anwaltsmandatierung. Aus der Akte ergibt sich sodann, dass der Kl. schonmal zur Zahlung aufgefordert hat (der Bekl. Legt ein Schreiben vor). Würde man eher die RA Kosten absprechen, da der Kl. Vortrag zu unsubstantiiert ist oder bin ich da viel zu genau?
LG
Disclaimer: Ich habe den Sachverhalt nicht ganz verstanden, allerdings ergibt es für mich auf den ersten Blick keinen Sinn, die RA-Kosten abzusprechen, weil der Kl. schon ein Mal zur Zahlung aufgefordert hat, denn diese Zahlungsaufforderung (= Mahnung) ist ja gerade Voraussetzung für den Verzug, welcher wiederum Voraussetzung für den Anspruch aus 280 I, II, 286 ist, um die RA-Kosten zu verlangen
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Wie substantiiert muss Vortrag wirklich sein? - von RefNds - 22.03.2021, 09:35
RE: Wie substantiiert muss Vortrag wirklich sein? - von NRWVerbesserung - 22.03.2021, 10:03
RE: Wie substantiiert muss Vortrag wirklich sein? - von RefNds - 22.03.2021, 10:23
RE: Wie substantiiert muss Vortrag wirklich sein? - von Gast - 22.03.2021, 10:43
RE: Wie substantiiert muss Vortrag wirklich sein? - von Gast - 22.03.2021, 10:55
RE: Wie substantiiert muss Vortrag wirklich sein? - von RefNds - 22.03.2021, 11:12
RE: Wie substantiiert muss Vortrag wirklich sein? - von Gast - 22.03.2021, 11:46
RE: Wie substantiiert muss Vortrag wirklich sein? - von Gast - 27.03.2021, 11:09
RE: Wie substantiiert muss Vortrag wirklich sein? - von Gast - 22.03.2021, 11:38