22.03.2021, 09:35
Beim entwerfen meines Urteils für die aktuelle Akte, habe ich mich gefragt wie substantiiert ein Vortrag tatsächlich sein muss. Der Kl. beantragt ua vorgerichtliche RA Kosten aus dem Gesichtspunkt des Verzugs. Zum Verzug trägt er vor, allerdings nicht zur Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit der Anwaltsmandatierung. Aus der Akte ergibt sich sodann, dass der Kl. schonmal zur Zahlung aufgefordert hat (der Bekl. Legt ein Schreiben vor). Würde man eher die RA Kosten absprechen, da der Kl. Vortrag zu unsubstantiiert ist oder bin ich da viel zu genau?
LG
LG
Nachrichten in diesem Thema
Wie substantiiert muss Vortrag wirklich sein? - von RefNds - 22.03.2021, 09:35
RE: Wie substantiiert muss Vortrag wirklich sein? - von NRWVerbesserung - 22.03.2021, 10:03
RE: Wie substantiiert muss Vortrag wirklich sein? - von RefNds - 22.03.2021, 10:23
RE: Wie substantiiert muss Vortrag wirklich sein? - von Gast - 22.03.2021, 10:43
RE: Wie substantiiert muss Vortrag wirklich sein? - von Gast - 22.03.2021, 10:55
RE: Wie substantiiert muss Vortrag wirklich sein? - von RefNds - 22.03.2021, 11:12
RE: Wie substantiiert muss Vortrag wirklich sein? - von Gast - 22.03.2021, 11:46
RE: Wie substantiiert muss Vortrag wirklich sein? - von Gast - 27.03.2021, 11:09
RE: Wie substantiiert muss Vortrag wirklich sein? - von Gast - 22.03.2021, 11:38