18.03.2021, 13:05
(18.03.2021, 09:11)Naiv schrieb:(18.03.2021, 00:00)Gast schrieb:(17.03.2021, 22:46)Jurafreund schrieb: Auch, wenn dieser erst über das Nachrückverfahren angeboten wird und man diesen ablehnt?
Ja, auch dann.
Vermutlich gibt es dazu keine Erfahrungswerte, denn die meisten werden ja froh sein über eine möglichst frühe Zusage, dennoch:
Anhand der Erfahrungsberichte in diesem Forum ist es scheinbar so, dass die letzten Plätze eines Durchgangs kurz vor dem Starttermin per Telefonanruf mit maximal 30 Minuten anschließender Bedenkzeit angeboten werden.
Verfallen die Wartepunkte auch, wenn man in diesem Fall (mehrmals) nicht erreichbar ist?
Um Nachfragen vorzubeugen: Hintergrund ist die Kündigungsfrist in meinem aktuellen Arbeitsverhältnis.
Dort wissen alle um die Situation, "können" (meist ja doch eher ein wollen) aber keine Kulanz walten lassen.
Herzlichen Dank vorab!
Du bekommst dann eine E-Mail mit 24h Antwortzeit. Wenn du nicht antwortest, wird das als Ablehnung des Platzes angesehen.
Nachrichten in diesem Thema
Land Hessen-Verlust Wartepunkt Ablehnung Nachrückverfahren - von Jurafreund - 17.03.2021, 21:49
RE: Land Hessen-Verlust Wartepunkt Ablehnung Nachrückverfahren - von Gast - 17.03.2021, 22:00
RE: Land Hessen-Verlust Wartepunkt Ablehnung Nachrückverfahren - von Jurafreund - 17.03.2021, 22:46
RE: Land Hessen-Verlust Wartepunkt Ablehnung Nachrückverfahren - von Gast - 18.03.2021, 00:00
RE: Land Hessen-Verlust Wartepunkt Ablehnung Nachrückverfahren - von Naiv - 18.03.2021, 09:11
RE: Land Hessen-Verlust Wartepunkt Ablehnung Nachrückverfahren - von Gast2 - 18.03.2021, 13:05








