15.03.2021, 12:53
(15.03.2021, 11:49)Gast schrieb:(15.03.2021, 05:40)Gast schrieb: Hallo liebe Freunde,
an manchen Landgerichten besteht die Möglichkeit, einen Rechtsstreit auf Antrag hin auf Englisch zu führen. Dazu sind bestimmte Kammern vorgesehen. Hat jemand eine Ahnung, wie oft sowas in der Praxis vorkommt? Was für Verfahren sind das dann zum Beispiel?
Was schätzt ihr, wie groß der tatsächliche Anteil englischer Verfahren einer solchen Kammer dann ist? An "unserem" LG ist es eine KfH, di nebenbei noch Wettbewerbsrecht macht.
Ist gerichtssprache nicht deutsch?
Verstößt so etwas nicht gegen das Grundgesetz und das Öffentlichkeitsprinzip?
Wieso sollte es gegen das Grundgesetz verstoßen? § 185 Abs. 2 GVG sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Es kann in einer fremden Sprache verhandelt werden, wenn alle Beteiligten einer fremden Sprache mächtig sind, hier also Englisch. Die Öffentlichkeit ist kein Beteiligter in diesem Sinne und § 169 GVG ist keine höherrangige Norm.
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englischsprachige Kammer - von Gast - 15.03.2021, 05:40
RE: englischsprachige Kammer - von Gast - 15.03.2021, 11:49
RE: englischsprachige Kammer - von Gast HH - 15.03.2021, 12:49
RE: englischsprachige Kammer - von Gast - 15.03.2021, 12:53
RE: englischsprachige Kammer - von Gast - 15.03.2021, 15:35
RE: englischsprachige Kammer - von Gast - 15.03.2021, 13:07
RE: englischsprachige Kammer - von Gasto - 15.03.2021, 13:16
RE: englischsprachige Kammer - von Gast - 15.03.2021, 16:35
RE: englischsprachige Kammer - von Gast HH - 15.03.2021, 22:05
RE: englischsprachige Kammer - von Gast - 15.03.2021, 22:53
RE: englischsprachige Kammer - von Gast aus Berlin - 16.03.2021, 10:52