Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
19.08.2017, 14:15
Wie soll das denn wohl funktionieren? Mit einem 3,5-Schnitt nach dem Schriftlichen kannst Du ja wohl kaum nach der mündlichen (bei 0-Punkte-Bewertungen) auf einen 4,0-Schnitt kommen, den Du zum Bestehen brauchst. Das ist mathematisch nicht möglich.
Nutze mal folgenden Notenrechner:
http://www.protokolle-assessorexamen.de/...tfalen.php
Wenn Du da Deine Klausurnoten eingibst, kannst Du sehen, welche Noten Du in Aktenvortrag und Prüfungsgespräch haben musst, um noch zu bestehen.
Wenn ich das mit einem 3,5-Schnitt dort eingebe, brauchst Du zum Bestehen mindestens
Aktenvortrag: 4 Punkte
Prüfungsgespräch: 5 Punkte
oder
Aktenvortrag: 7 Punkte
Prüfungsgespräch: 4 Punkte
Alle anderen Kombinationen zum Bestehen sind wohl eher unrealistisch.
Auf jeden Fall viel Erfolg bei Deiner Mündlichen!
Nutze mal folgenden Notenrechner:
http://www.protokolle-assessorexamen.de/...tfalen.php
Wenn Du da Deine Klausurnoten eingibst, kannst Du sehen, welche Noten Du in Aktenvortrag und Prüfungsgespräch haben musst, um noch zu bestehen.
Wenn ich das mit einem 3,5-Schnitt dort eingebe, brauchst Du zum Bestehen mindestens
Aktenvortrag: 4 Punkte
Prüfungsgespräch: 5 Punkte
oder
Aktenvortrag: 7 Punkte
Prüfungsgespräch: 4 Punkte
Alle anderen Kombinationen zum Bestehen sind wohl eher unrealistisch.
Auf jeden Fall viel Erfolg bei Deiner Mündlichen!
Nachrichten in diesem Thema
Mindestnote Mündliche NRW? - von Kölsche - 19.08.2017, 14:03
RE: Mindestnote Mündliche NRW? - von Gast - 19.08.2017, 14:15
RE: Mindestnote Mündliche NRW? - von Gast - 19.08.2017, 14:17
RE: Mindestnote Mündliche NRW? - von Gast - 19.08.2017, 15:12
RE: Mindestnote Mündliche NRW? - von anderer_gast - 19.08.2017, 17:24
RE: Mindestnote Mündliche NRW? - von Gast - 19.08.2017, 17:31
RE: Mindestnote Mündliche NRW? - von rtbezrswdfgzhu - 20.08.2017, 12:17
RE: Mindestnote Mündliche NRW? - von Gast - 20.08.2017, 14:26
RE: Mindestnote Mündliche NRW? - von Pruefer - 25.08.2017, 12:22
RE: Mindestnote Mündliche NRW? - von Gast - 25.08.2017, 15:54
RE: Mindestnote Mündliche NRW? - von Prüfer - 25.08.2017, 16:15
RE: Mindestnote Mündliche NRW? - von NRW - 26.08.2017, 17:40