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  5. Verwaltungsakt auf englisch
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Verwaltungsakt auf englisch
Gast
Unregistered
 
#7
06.03.2021, 17:56
(06.03.2021, 16:49)Gast schrieb:  Selbstverständlich sind gegenüber ausschließlich englischsprachigen Personen artikulierte VAs auf englisch ("go away!") wirksam. Sinn und Zweck der Bekanntgabe dürfte die inhaltliche Verdeutlichung sein. Wenn der Zweck auf englisch besser als auf deutsch erreicht werden kann, ist die Bekanntgabe mE wirksam

Da hast du sicherlich recht. Ich würde das in diesem Zusammenhang aber mit einem Erst-Recht-Schluss begründen, den ich aus dem Umstand ziehe, dass Verwaltungsakte auch konkludent erfolgen können und bei solchen Ansagen in aller Regel auch nonverbale Kommunikation erfolgt.
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Verwaltungsakt auf englisch - von Gast - 06.03.2021, 15:24
RE: Verwaltungsakt auf englisch - von Gast - 06.03.2021, 15:36
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