15.02.2013, 12:08
Im Hinblick darauf, dass die Klausuren ja aus der Verwaltungssicht sind, kann Europarecht zwar drankommen, ist aber eher unwahrscheinlich und die Stoffmenge doch stark begrenzt. Es kann also schonmal nicht in dem Umfang drankommen, wie man es im 1. Examen zu befürchten hatte (Klagearten etc).
Was jedoch drankommen könnte, ist aber dass sich der Bürger z.B. auf eine Richtlinie beruft und die Behörde dann in ihrem Bescheid auch darstellen muss ob/warum diese Richtlinie (un)mittelbare Anwendung findet oder nicht.
Also insgesamt ist Europarecht für das 2. Examen sehr sehr sehr viel überschaubarer da es nur wenige Möglichkeiten gibt, dies in Verwaltungsklausuren einzubauen. ;)
Was jedoch drankommen könnte, ist aber dass sich der Bürger z.B. auf eine Richtlinie beruft und die Behörde dann in ihrem Bescheid auch darstellen muss ob/warum diese Richtlinie (un)mittelbare Anwendung findet oder nicht.
Also insgesamt ist Europarecht für das 2. Examen sehr sehr sehr viel überschaubarer da es nur wenige Möglichkeiten gibt, dies in Verwaltungsklausuren einzubauen. ;)
Nachrichten in diesem Thema
Europarecht im 2. Examen? - von Jur82 - 12.02.2013, 17:21
RE: Europarecht im 2. Examen? - von Micha - 15.02.2013, 12:05
RE: Europarecht im 2. Examen? - von Emily - 15.02.2013, 12:08