27.02.2021, 14:40
Wurde mir auch so zugetragen.
Infolge einer gewissen Episode, die für das nds. Ausbildungswesen zurecht als Schmach galt, habe man die Korrektoren angewiesen, "hart durchzugreifen".
Habe in NRW studiert. Auch wenn Klausuren aus erstem und zweitem Examen nicht vergleichbar sein mögen, fiel mir auf, dass der Ton in Nds deutlich schärfer ist.
Gilt insbesondere, wenn du im ÖR an den falschen gerätst. Die Veteranen werden wissen, wer gemeint ist. Hat bei mir ne (aus meiner sich allein wegen Umfangs relativ) anspruchsvolle Klausur aus einem Nebengebiet korrigiert. Aus offensichtlichen Gründen gebe ich das Votum nicht wider. Aber sinngemäß stand drin, ich sei nicht in der Lage, einen klaren Gedanken zu entwickeln. Hab in NRW im Ersten btw im Schnitt 10p im ÖR geholt.
Kannst aber auch Glück haben und Korrektor ist n RiVG aD. Die Älteren lassen wohl auch was durchgehen. Aber wehe, du hast beim o.g. Korrektor nicht die richtigen Definitionen aus dem Wasserrecht oä. auf Linie der der Klausur zugrundeliegenden Entscheidung wortlautgetreu drauf. Da hast du nichts zu lachen.
Mein Tipp ist: wenn du nicht gerade im ÖR deine Diss. geschrieben hast und da der Boss bist, wähle zwei StA Klausuren. Der Erfolg in der ÖR Klausur ist nicht planbar.
1. O.g.
2. Verschiedene Präferenzen von Behörde zu Behörde etwa bei Entwurfsaufbau. weichst du ab, bist du am Sack.
3. Das Märchen, es gehe nicht darum, die "richtige, sondern eine juristisch überzeugende Lösung zu entwickeln", ist eben jenes. Ein Märchen. Und im ÖR sind die Drachen n bisschen böser.
4. Wenn du dir die Lösungen besagten Boys mal ansiehst, kannst du selbst entscheiden, wie weit es mit der ach so nützlichen "Kommentarfunktion des Sachverhalts" her ist. Ist eher die Kommentarfunktion des Kopp/Schenke.
Allein aus der Länge der Antwort dürfte eine gewisse Verbitterung sprechen. Aber tu dir einen Gefallen und schreib zwei StA Klausuren. Da sind vielleicht nicht die objektivsten Korrektoren der Welt. Aber ÖR ist einfach Roulette.
Infolge einer gewissen Episode, die für das nds. Ausbildungswesen zurecht als Schmach galt, habe man die Korrektoren angewiesen, "hart durchzugreifen".
Habe in NRW studiert. Auch wenn Klausuren aus erstem und zweitem Examen nicht vergleichbar sein mögen, fiel mir auf, dass der Ton in Nds deutlich schärfer ist.
Gilt insbesondere, wenn du im ÖR an den falschen gerätst. Die Veteranen werden wissen, wer gemeint ist. Hat bei mir ne (aus meiner sich allein wegen Umfangs relativ) anspruchsvolle Klausur aus einem Nebengebiet korrigiert. Aus offensichtlichen Gründen gebe ich das Votum nicht wider. Aber sinngemäß stand drin, ich sei nicht in der Lage, einen klaren Gedanken zu entwickeln. Hab in NRW im Ersten btw im Schnitt 10p im ÖR geholt.
Kannst aber auch Glück haben und Korrektor ist n RiVG aD. Die Älteren lassen wohl auch was durchgehen. Aber wehe, du hast beim o.g. Korrektor nicht die richtigen Definitionen aus dem Wasserrecht oä. auf Linie der der Klausur zugrundeliegenden Entscheidung wortlautgetreu drauf. Da hast du nichts zu lachen.
Mein Tipp ist: wenn du nicht gerade im ÖR deine Diss. geschrieben hast und da der Boss bist, wähle zwei StA Klausuren. Der Erfolg in der ÖR Klausur ist nicht planbar.
1. O.g.
2. Verschiedene Präferenzen von Behörde zu Behörde etwa bei Entwurfsaufbau. weichst du ab, bist du am Sack.
3. Das Märchen, es gehe nicht darum, die "richtige, sondern eine juristisch überzeugende Lösung zu entwickeln", ist eben jenes. Ein Märchen. Und im ÖR sind die Drachen n bisschen böser.
4. Wenn du dir die Lösungen besagten Boys mal ansiehst, kannst du selbst entscheiden, wie weit es mit der ach so nützlichen "Kommentarfunktion des Sachverhalts" her ist. Ist eher die Kommentarfunktion des Kopp/Schenke.
Allein aus der Länge der Antwort dürfte eine gewisse Verbitterung sprechen. Aber tu dir einen Gefallen und schreib zwei StA Klausuren. Da sind vielleicht nicht die objektivsten Korrektoren der Welt. Aber ÖR ist einfach Roulette.
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