26.02.2021, 19:50
Es braucht keine Stufenklage, sondern in der Tat einen Feststellungsantrag.
Davon mal ab: bitte zwischen außergerichtliche Kosten und vorgerichtliche Kosten trennen. Begrifflich ist es einfacher, wenn mit außergerichtlich die Kosten abseits der Gerichtskosten des Klageverfahrens gemeint sind, vorgerichtlich eben Anwaltskosten im Wege des SEA, die vor dem Klageverfahren entstanden sind
Davon mal ab: bitte zwischen außergerichtliche Kosten und vorgerichtliche Kosten trennen. Begrifflich ist es einfacher, wenn mit außergerichtlich die Kosten abseits der Gerichtskosten des Klageverfahrens gemeint sind, vorgerichtlich eben Anwaltskosten im Wege des SEA, die vor dem Klageverfahren entstanden sind
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Außergerichtliche RA Gebühren unklar? - von Gast - 26.02.2021, 16:13
RE: Außergerichtliche RA Gebühren unklar? - von bln - 26.02.2021, 19:03
RE: Außergerichtliche RA Gebühren unklar? - von Gast - 26.02.2021, 19:18
RE: Außergerichtliche RA Gebühren unklar? - von Gast - 26.02.2021, 19:50
RE: Außergerichtliche RA Gebühren unklar? - von Gast - 27.02.2021, 01:24
RE: Außergerichtliche RA Gebühren unklar? - von bln - 26.02.2021, 21:07
RE: Außergerichtliche RA Gebühren unklar? - von Gast - 26.02.2021, 22:37
RE: Außergerichtliche RA Gebühren unklar? - von bln - 27.02.2021, 00:33
RE: Außergerichtliche RA Gebühren unklar? - von Gast - 27.02.2021, 19:54