21.02.2021, 13:47
(21.02.2021, 12:17)Gast schrieb:(21.02.2021, 09:21)Gast schrieb:(21.02.2021, 02:32)Gast schrieb: Aus meiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst kann ich berichten:
Das Problem ist leider, dass du im GD zumeist nicht tief juristisch arbeitest, sondern ohne Kommentare oder Rspr. einen Fall anhand von Standardformularen und Mustern bzw. irgendwelchen Dienstanweisungen bewertest. Aufgrund der hohen Schlagzahl bleibt dann kein Raum für eine vertiefte Prüfung, sondern du sollst einfach ähnlich gelagerte Akten wegschaffen. Daher bleibt deine Arbeit sehr oberflächlich und wird im Falle eines Widerspruchs bzw. einer Klage auch von einem Juristen mit den entsprechenden Werkzeugen bearbeitet. Die Devise ist dann oftmals: Einfach machen, wenn's moniert wird, guckt ein "echter" Jurist drüber und übernimmt den Fall.
Diese Art der oberflächlichen Bearbeitung ist ganz anders als die Arbeit, die wirkliche Volljuristen erbringen, wo also auch Zeit und Raum für vertiefte Einzelfragen und akademischen Diskurs ist.
Aus diesem Grund wird also befürchtet, dass jemand, der mehrere Jahre so arbeitet, den Blick für das wirklich juristische Arbeiten verloren hat. Selbiges gilt ja auch für Projektkanzleien etc.
Du solltest aus meiner Sicht daher lieber versuchen, "richtig" juristische zu arbeiten.
Ein Vorteil am GD ist natürlich, dass du die Sachbearbeiterarbeit besser kennenlernst, was natürlich das Verständnis für deren Lage verbessert. Auch hast du ggf. dann schon von bestimmten Spezialnormen gehört, die man als Volljurist ohne Vorkenntnisse einfach noch nie gesehen hat.
Deshalb wirken Mitarbeiter aus dem GD oft auch so kompetent: Sie kennen natürlich den Standardfall mehr oder weniger auswendig mit allen Vorschriften und Vorgaben, können aber nicht mehr differenzieren.
Ich denke nicht, dass man das differenzieren verlernt, nur weil man den Standardfall auswendig kennt... Ich halte es auch für ein Problem, wenn Studenten versuchen die tausendste Abweichung zu kennen, bevor sie den Normalfall richtig verstanden haben.
Es gibt aber Leute, die konnten noch nie besonders gut differenzieren und kommen besser klar, wenn sie klare Vorgaben haben.
Deine Erfahrung im öffentlichen Dienst ist anscheinend ganz anders als meine. Ich habe im Finanzamt in einer Rechtsbehelfsstelle im gD gearbeitet und da habe ich sehr oft sehr gründlich in juris und beck online recherechiert bevor ich Einspruchsentscheidungen im Urteilsstil oder Klageerwiderungen geschrieben habe... Kollegen von mir im gD haben auch Nichtzulassungsbeschwerden und Berufungsbegründungen geschrieben.
Sicher ist das, was du beschreibst eher der Normalfall im gD, aber ich würde nicht vertrauen, dass das überall so läuft.
Und wie ging es dann für dich weiter? Hast du es in den hD geschafft?
Ich war schon vor dem Jura-Studium im gD. Ich wünsche dir alles gute für deinen weiteren Weg! Es gibt so verschiedene Verwaltungen, ich würde jetzt nicht davon ausgehen, dass die dich direkt anlügen, wenn sie dir den hD perspektivisch in Aussicht stellen. Allerdings würde ich auch nicht darauf vertrauen, dass es passiert. Allerdings wird einem eine wie auch immer geartete Tätigkeit nicht für einen Job im hD disqualifizieren. Es entspräche nicht der Bestenauslese wenn man nicht genommen wird, nur weil man zwischendurch was anderes gemacht hat. Erklärungsbedürftig ist das natürlich wenn man als Volljurist im gD einsteigt. "Corona" ist aber eine gute Erklärung.
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