18.02.2021, 11:43
Bin mir nicht sicher, inwiefern das arbeitsrechtlich zulässig sein kann. Zum einen muss der Urlaub der Erholung dienen. Zum anderen muss auch die Probearbeit mit dem Mindestlohn vergütet werden. Hinzu kommen womöglich berufsrechtliche Probleme (jenachdem, was genau du dort machst) oder ein Wettbewerbsverbot. Ich weiß es nicht.
Habe von einer Probearbeit im anwaltlichen Bereich noch nie gehört. In anderen Branchen ist es dann tpischerweise auch eher der Arbeitgeber, der das verlangt.
Habe von einer Probearbeit im anwaltlichen Bereich noch nie gehört. In anderen Branchen ist es dann tpischerweise auch eher der Arbeitgeber, der das verlangt.
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Probearbeiten - von Gast - 18.02.2021, 11:35
RE: Probearbeiten - von Gast - 18.02.2021, 11:43
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RE: Probearbeiten - von Staatsanodergewalt - 19.02.2021, 02:38