12.02.2021, 14:11
Ja, einen Monat vorher kann reichen. Wenn man in der Situation ist, kann und sollte man es also versuchen. Es gibt durchaus (und auch jetzt!) Kanzleien von dem Typ "Sie können quasi nächste Woche anfangen!". Beides zeigt mir meine eigene Erfahrung. Aber auf jeden Fall ist das dann aber ein ziemlicher Stress für alle Beteiligten, insbesondere die HR-Abteilung, und man muss auf auf die Flexibilität aller Beteiligten vertrauen, was schon damit beginnt, einen Termin für ein Gespräch zu finden.
Ich würde es daher nicht darauf hinauslaufen lassen, wenn ich die Möglichkeit zu einer früheren Bewerbung habe. Das funktioniert ja sowieso nur, wenn entweder zufällig gerade meine Wunschstelle frei ist oder ich jede Stelle überall nehmen würde. Mit Pech wurde die Wunschstelle naämlich gerade an jemanden vergeben, der sich ganz einfach 2 Monate im Voraus beworben hat (mir so passiert!). Das gilt vermutlich noch mehr, wenn man gar kein sooo starkes Examens und keinen super interessanten Lebenslauf mitbringt und daher sowieso auf etwas "Glück" (= zur richtigen Zeit am richtigen Ort) angewiesen ist. Je früher deine Bewerbung dort vorliegt, desto länger bist du in deren Bewerberdatenbank gespeichert, falls es mal gerade nichts Freies gibt. Und wenn doch zwischenzeitlich etwas frei wird, kommt man vielleicht auf dich zurück.
Bei meinen eigenen Bewerbungen habe ich auch eine Kanzlei kennengelernt, die selbst dann, wenn quasi sofort am Tag nach Bewerbunsgeingang ein (erfolgreiches) Bewerbungsgespräch statfindet, mindestens 6 Wochen bis zum Einstellungstermin angegeben hat. Das wurde damit begründet, dass Einstellungen aufgrund interner Vorgaben immer nur zum Monatsersten erfolgen sollen und der Vertrag dafür schon am 15. des Vormonats von beiden Seiten unterschrieben sein soll. Irgendwie so war das.
Manche Kanzleien schreiben ausdrücklich auf ihrer Webseite, dann sie sich 5 oder 6 Monate im Voraus wünschen. Meiner eigenen Erfahrung nach kann man es zwar auch dort mit einer deutlich kürzeren Vorlaufzeit versuchen (siehe oben). Aber diese Angagben zeigen doch ganz klar, dass eine schon jetzt erfolgende Bewerbung für den Sommer nicht zu früh sein kann.
Auch wenn man sich deutlich kurzfristiger bewerben kann, ist eine frühe Bewerbung also nicht zu früh. So jedenfalls meine Erfahrung (und so nunmal die Angaben auf manchen Kanzleiwebseiten).
Ich habe nur nicht ganz verstanden, warum du erst im Sommer beginnen möchtest. Wenn dir zB noch das Zeugnis fehlt, solltest du bedenken, dass die meisten Kanzleien das Zeugnis bei der Bewerbung voraussetzen. Unterschiede gibt es nur, ob es das Gesamtzeugnis sein muss oder ob der Staatsteil ausreicht.
Ich würde es daher nicht darauf hinauslaufen lassen, wenn ich die Möglichkeit zu einer früheren Bewerbung habe. Das funktioniert ja sowieso nur, wenn entweder zufällig gerade meine Wunschstelle frei ist oder ich jede Stelle überall nehmen würde. Mit Pech wurde die Wunschstelle naämlich gerade an jemanden vergeben, der sich ganz einfach 2 Monate im Voraus beworben hat (mir so passiert!). Das gilt vermutlich noch mehr, wenn man gar kein sooo starkes Examens und keinen super interessanten Lebenslauf mitbringt und daher sowieso auf etwas "Glück" (= zur richtigen Zeit am richtigen Ort) angewiesen ist. Je früher deine Bewerbung dort vorliegt, desto länger bist du in deren Bewerberdatenbank gespeichert, falls es mal gerade nichts Freies gibt. Und wenn doch zwischenzeitlich etwas frei wird, kommt man vielleicht auf dich zurück.
Bei meinen eigenen Bewerbungen habe ich auch eine Kanzlei kennengelernt, die selbst dann, wenn quasi sofort am Tag nach Bewerbunsgeingang ein (erfolgreiches) Bewerbungsgespräch statfindet, mindestens 6 Wochen bis zum Einstellungstermin angegeben hat. Das wurde damit begründet, dass Einstellungen aufgrund interner Vorgaben immer nur zum Monatsersten erfolgen sollen und der Vertrag dafür schon am 15. des Vormonats von beiden Seiten unterschrieben sein soll. Irgendwie so war das.
Manche Kanzleien schreiben ausdrücklich auf ihrer Webseite, dann sie sich 5 oder 6 Monate im Voraus wünschen. Meiner eigenen Erfahrung nach kann man es zwar auch dort mit einer deutlich kürzeren Vorlaufzeit versuchen (siehe oben). Aber diese Angagben zeigen doch ganz klar, dass eine schon jetzt erfolgende Bewerbung für den Sommer nicht zu früh sein kann.
Auch wenn man sich deutlich kurzfristiger bewerben kann, ist eine frühe Bewerbung also nicht zu früh. So jedenfalls meine Erfahrung (und so nunmal die Angaben auf manchen Kanzleiwebseiten).
Ich habe nur nicht ganz verstanden, warum du erst im Sommer beginnen möchtest. Wenn dir zB noch das Zeugnis fehlt, solltest du bedenken, dass die meisten Kanzleien das Zeugnis bei der Bewerbung voraussetzen. Unterschiede gibt es nur, ob es das Gesamtzeugnis sein muss oder ob der Staatsteil ausreicht.
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Bewerbung als WissMit für den Sommer - von Gast - 12.02.2021, 11:23
RE: Bewerbung als WissMit für den Sommer - von Gasti - 12.02.2021, 11:25
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