11.02.2021, 22:39
Naja, auch wenn mit dem neuen Dienstherrn alles geklärt ist, kann es schon sein, dass der bisherige Dienstherr das Verfahren aufhält (oder im Extremfall blockiert). Insofern macht die Frage schon Sinn. Auch handelt es sich hier rechtlich sehr wohl um eine Versetzung.
Wenn der bisherige Dienstherr sich querstellen sollte, kommt zudem die allseits beliebte Raubernennung in Betracht. Macht v.a. der Bund ganz gerne.
Wenn der bisherige Dienstherr sich querstellen sollte, kommt zudem die allseits beliebte Raubernennung in Betracht. Macht v.a. der Bund ganz gerne.
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Versetzungsdauer - von Manni - 11.02.2021, 08:15
RE: Versetzungsdauer - von Gast - 11.02.2021, 08:22
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RE: Versetzungsdauer - von GastXY - 11.02.2021, 09:13
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RE: Versetzungsdauer - von Theo - 12.02.2021, 07:20
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