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selbständig als RA nach Ref.
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Gast
Unregistered
 
#17
10.02.2021, 15:30
(10.02.2021, 14:37)Gast Gast schrieb:  
(10.02.2021, 14:29)Gast schrieb:  Bis vor Kurzem war auch noch die LLP beliebt, weil diese (eben anders als die deutsche PartmbB) nicht nur die Berufshaftung begrenzt. Natürlich geht auch eine GmbH, das Problem mit der Gewerbesteuer hast Du ja schon erwähnt, aber einen Tod muss man halt sterben. In Zeiten von LegalTech etc. gehen manche Kanzelein den Weg der Gewerbesteuer ganz bewusst, gleich, ob als GmbH firmierend oder nicht.


Wobei man sich fragen muss, welche Haftung hat man denn als Einzelanwalt?

Versorgungswerk und Krankenkasse muss man so oder so privat zahlen. 

Haftungsfälle bekommt man über eine ausreichend hohe Versicherung abgedeckt. Da man als Einzelanwalt wohl keinen 500 Millionen Deal abwickelt, passt die Summe auch. 

Bleiben Verpflichtungen aus Angestelltengehältern (hat man die groß?), Büromiete und dem ganzen Kleinkram. Wenn man sich fünf Stockwerke im Frankfurter Hochhaus mietet, ok. Aber den Aufwand für einen Einzelanwalt?


Klar, würde ich genauso sehen, ging ja nur um die Frage des TE. 
Wichtig(er) ist vielleicht noch, dass tatsächlich mal so ein riesen Fall bei einem landet, man entweder die Haftungssumme insofern erhöht oder eine (idealerweise wirksame und daher doppelt geprüfte) Haftungsbeschränkung vereinbart.
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selbständig als RA nach Ref. - von Gast - 10.02.2021, 02:11
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