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T1, T2, etc.
TIER
Unregistered
 
#1
10.02.2021, 09:59
Diese Begriffe werden hier im Forum umhergeworfen, als ob sie vom BVerfG definiert worden sind.

Was genau versteht ihr unter T1, T2 etc. und welche Kanzleien fallen da eurer Meinung nach rein? Wo ist die Grenze?

Klar ist mir, dass HM und FBD T1 sind, aber sind es z.B. CC und A&O auch noch? Und wo ist z.B. CMS

Gebt mir eure besten Listen.
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Nachrichten in diesem Thema
T1, T2, etc. - von TIER - 10.02.2021, 09:59
RE: T1, T2, etc. - von Gast - 10.02.2021, 10:07
RE: T1, T2, etc. - von Gast - 10.02.2021, 10:11
RE: T1, T2, etc. - von Gast Gast - 10.02.2021, 11:10
RE: T1, T2, etc. - von Gast - 10.02.2021, 11:26
RE: T1, T2, etc. - von Gast - 10.02.2021, 11:29


 

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