• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Rücknahme eines VA
Antworten

 
Rücknahme eines VA
Gast
Unregistered
 
#1
06.02.2021, 13:05
Hallo Leute,

maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes in Rücknahmeentscheidungen nach § 48 VwVfG ist ja der Zeitpunkt seines Erlasses. Wie ist es denn, wenn der VA zum Zeitpunkt des Erlasses rechtswidrig war, nach der nunmehr geltenden Rechtslage aber rechtmäßig ist. Wäre es dann ein Ermessensfehler der Behörde, wenn sie den VA gleichwohl zurücknehmen würde; zum Beispiel bei einer Baugenehmigung.

Vielen Dank
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Rücknahme eines VA - von Gast - 06.02.2021, 13:05
RE: Rücknahme eines VA - von NRWrio - 06.02.2021, 13:19
RE: Rücknahme eines VA - von Gast - 06.02.2021, 13:35


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus