05.02.2021, 20:35
Alles gut, von der aufgreifenden Dienststelle wird die Akte eh zur STA durchgereicht.
Der entsprechende Vermerk lautet dann halt:
Der Beschuldigte hat eine Sicherheit in Höhe von (..) Euro... nicht leisten können.
Natürlich ist in der Praxis damit der Weg der Einstellung gegen Geldauflage verbaut, weil sich niemand mehr die Mühe macht, weiter hinten das Einverständnis zu dieser Handhabe zu erklären, ggf die Bankverbindung zwecks Rückzahlung bei Einstellung nach 31 a BtMG oder 170II STPO zu vermerken.
Es ist also doch eher eine Wissensfrage, die aus Interesse an der Sache gestellt wurde.
Der entsprechende Vermerk lautet dann halt:
Der Beschuldigte hat eine Sicherheit in Höhe von (..) Euro... nicht leisten können.
Natürlich ist in der Praxis damit der Weg der Einstellung gegen Geldauflage verbaut, weil sich niemand mehr die Mühe macht, weiter hinten das Einverständnis zu dieser Handhabe zu erklären, ggf die Bankverbindung zwecks Rückzahlung bei Einstellung nach 31 a BtMG oder 170II STPO zu vermerken.
Es ist also doch eher eine Wissensfrage, die aus Interesse an der Sache gestellt wurde.
Nachrichten in diesem Thema
Sicherheit §132StPO - von Officer - 05.02.2021, 17:29
RE: Sicherheit §132StPO - von Gast - 05.02.2021, 17:57
RE: Sicherheit §132StPO - von Gast - 05.02.2021, 17:58
RE: Sicherheit §132StPO - von Officer - 05.02.2021, 18:58
RE: Sicherheit §132StPO - von Gast - 05.02.2021, 20:16
RE: Sicherheit §132StPO - von Officer - 05.02.2021, 20:35