04.02.2021, 14:56
(03.02.2021, 13:32)Gast schrieb: Sieht wohl schlecht aus, da ihr das Referendariat im "Beamtenverhältnis auf Widerruf" absolviert. Daraus folgt weder ALG I, noch Übergangsgeld. War die Nebentätigkeit SV-pflichtig?
Genau der Grund, woraus das denn folge, interessiert mich. Denn der Teil des Referendariats der im Ausbildungsverhältnis absolviert wurde sowie etwaige Stationsnebentätigkeiten waren ja SV-pflichtig. Der Satz 'Beamte kriegen kein ALG1' gilt ja nur weil diese regelmäßig eben nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen (?).
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ALG 1 aufgrund von Nebentätigkeit - von Gast Hessen - 02.02.2021, 01:29
RE: ALG 1 aufgrund von Nebentätigkeit - von Gast - 03.02.2021, 13:17
RE: ALG 1 aufgrund von Nebentätigkeit - von Gast - 03.02.2021, 13:22
RE: ALG 1 aufgrund von Nebentätigkeit - von Gast - 03.02.2021, 13:32
RE: ALG 1 aufgrund von Nebentätigkeit - von Gast Hessen - 04.02.2021, 14:56
RE: ALG 1 aufgrund von Nebentätigkeit - von GastHE - 05.02.2021, 08:42
RE: ALG 1 aufgrund von Nebentätigkeit - von Gast - 05.02.2021, 11:46

