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Korrekturassistenz
Landvogt
Unregistered
 
#2
03.02.2021, 20:59
In der Tat wurden zumindest in meinem Fall die korrigierten Klausuren immer auf einen Schlag abgegeben und erst danach wurde die Vergütung entrichtet. Das dürfte wohl auch dem Regelfall entsprechen (vgl. § 641 I BGB).

Die Tätigkeit selbst hat zum einen den Vorteil, dass auch mit der Korrektur ein Übungseffekt (allerdings auch ein gewisses Frustrationspotential) verbunden ist. Zum anderen besteht durch die Übungsleiterpauschale (Einnahmen bis zu 3.000,- € sind steuerfrei) auch ein finanzieller Anreiz. Wie der effektive Stundenlohn ausfällt, hängt neben der vereinbarten Vergütung pro Klausur natürlich vor allem davon ab, wie schnell (und gründlich) man die Klausuren korrigieren kann (und will). Der Standard dürfte sein, dass für die Korrektur einer Klausur ein Zeitraum von einer Stunde vorgesehen ist. Das ist mE schon sportlich, aber auch nicht unmöglich.
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Korrekturassistenz - von GastNRW1234 - 03.02.2021, 20:23
RE: Korrekturassistenz - von Landvogt - 03.02.2021, 20:59
RE: Korrekturassistenz - von Gast - 03.02.2021, 21:03
RE: Korrekturassistenz - von Gast - 03.02.2021, 21:08
RE: Korrekturassistenz - von Gast - 03.02.2021, 21:12
RE: Korrekturassistenz - von Gast - 03.02.2021, 21:11
RE: Korrekturassistenz - von Landvogt - 03.02.2021, 21:28
RE: Korrekturassistenz - von Egon - 03.02.2021, 21:50
RE: Korrekturassistenz - von Gast - 03.02.2021, 22:58
RE: Korrekturassistenz - von Gast - 03.02.2021, 23:01
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RE: Korrekturassistenz - von Egon - 03.02.2021, 21:51
RE: Korrekturassistenz - von Gast - 03.02.2021, 22:26
RE: Korrekturassistenz - von Gast - 03.02.2021, 22:53
RE: Korrekturassistenz - von Gast - 03.02.2021, 22:54


 

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