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  5. Verbeamtung auf Widerruf oder öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
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Verbeamtung auf Widerruf oder öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
Gast
Unregistered
 
#10
03.02.2021, 14:17
(03.02.2021, 11:31)GastSN schrieb:  Hallo an alle!

In Sachsen steht man nun erstmalig vor der Wahl, ob man als Beamter auf Widerruf oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ins Ref gehen will.

In einigen Bundesländern gibt es die Auswahl ja schon länger. Könnt ihr eine Empfehlung geben oder jedenfalls Hinweise, welche Nachteile etc. es bei einer Verbeamtung vielleicht gibt, an die man erstmal nicht denkt?

Man müsste sich wohl privat versichern lassen, allerdings scheint der Staat davon einen Teil zu tragen, wenn ich das richtig verstehe.
Wenn man nach dem Ref nicht verbeamtet wird, scheint der Staat für die 2 Jahre nachträglich in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen(??).
Auch bekommt man nach dem Ref kein ALG bei der Verbeamtung, was man theoretisch gegenrechnen müsste. Aber einerseits lässt sich alles insgesamt schlecht überblicken im Voraus und zudem ist ja nicht mal klar, ob und wie lange man danach ALG überhaupt in Anspruch nehmen würde.

Kann da jemand etwas dazu sagen/raten?

Für diesen Zeitraum zahlt der Staat dann nachträglich in die Rentenversicherung ein (sog. Nachversicherung), weil man dort während der Verbeamtung nicht versichert ist.
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Verbeamtung auf Widerruf oder öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis - von GastSN - 03.02.2021, 11:31
RE: Verbeamtung auf Widerruf oder öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis - von Überrascht - 03.02.2021, 12:39
RE: Verbeamtung auf Widerruf oder öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis - von Gast - 03.02.2021, 13:41
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RE: Verbeamtung auf Widerruf oder öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis - von Gast43453 - 03.02.2021, 23:29
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