03.02.2021, 13:17
(02.02.2021, 01:29)Gast Hessen schrieb: Vielleicht ist hier jemand fit im SGB III:
Aufgrund der Wahlmöglichkeiten der hessischen Referendare sich verbeamten zu lassen, wird es für einige Zeit Referendare geben, die das Ref teils als Beamte, teils im Ausbildungsverhältnis absolviert haben. Zusammen mit etwaigen versicherungspflichtigen Nebentätigkeiten während der Stationen dürfte die Anwartschaftszeit für ALG I damit mehr als erfüllt sein. Gibt es damit noch irgendeinen Ausschlussgrund, warum man keinen Anspruch haben sollte?
Nein, jedenfalls nicht aufgrund deiner Schilderung. Näheres (Anrechnung, Sperrzeit etc.) in den §§ 155-161 SGB III.
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ALG 1 aufgrund von Nebentätigkeit - von Gast Hessen - 02.02.2021, 01:29
RE: ALG 1 aufgrund von Nebentätigkeit - von Gast - 03.02.2021, 13:17
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RE: ALG 1 aufgrund von Nebentätigkeit - von Gast Hessen - 04.02.2021, 14:56
RE: ALG 1 aufgrund von Nebentätigkeit - von GastHE - 05.02.2021, 08:42
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