02.02.2021, 15:24
(02.02.2021, 15:14)Gast schrieb:(02.02.2021, 14:55)Gast-NW schrieb: Hallo zusammen!
Ich bin ein wenig ratlos. Mein Examen ist in 2 Monaten und ich versuche alles mögliche zu lernen.
Doch immer, wenn ich Klausuren durchskizziere passiert es mir insb. im Zivilrecht, dass ich bestimmte Dinge einfach noch nie gehört habe oder ich nicht weiß wie man darauf kommen sollte. Heute war es der §852 BGB in einer alten OLG-Klausur, den ich noch nie im Studium oder sonst wo gehört habe. Das bringt mich zum Verzweifeln, weil ich das Gefühl habe, dass es doch nicht sein kann, dass ich der einzige Depp bin, dem das so passiert. Immerhin sind das klausurentscheidende Dinge.
Ähnliches gilt für v.a. (Zweckmäßigkeitserwägungen) in Kautelarklausuren, die wir in der AG nicht besprochen haben, weil der Anwalt meinte, dass das in NRW nicht vorkommt. Zack - tut es wohl!
Wie geht ihr damit um? Habt ihr ein ähnliches Gefühl oder lerne ich einfach nicht richtig? Wie soll ich da im Examen (schnell!) drauf kommen? Habt ihr Tipps, Ideen, Vorschläge?
VG
Das schaffst du durch enge Arbeit mit dem Palandt und den übrigen Kommentaren. Der Sachverhalt stößt einen auf die Probleme hin. Diese gilt es dann im Kommentar aufzufinden und damit griffig und effizient zu lösen. So jedenfalls meine Arbeitsweise, mit der ich stets gut durch die Klausuren gekommen bin.
Z.b. kann es gut sein, dass der 852 iwo bei den §§ zur Verjährung im AT mal in der Kommentierung erwähnt wird, wenn du ihn nicht findet. Empfehle aber immer mal den Dunstkreis eines Rechtsgebieten durchzublättern in einer Klausur. Das dauert keine 5 min. In deinem Fall hättest du also mal, da es wohl im Deliktsrecht geht, dir mal das Gesetzt ab 823 durchblättern sollen und dann auch den 852 gefunden.
Dem schließe ich mich an. Auch im Examen kommen üblicherweise Probleme und Normen vor, von denen man noch nie gehört hat. Man kann das voher nicht alles im Einzelnen lernen. Man kann nur lernen, mit den Kommentaren zu arbeiten und dort die relevanten Stellen schnell zu finden. Ich fand auch die Stichwortverzeichnisse erstaunlich hilfreich und habe da auch alltägliche Begriffe nachgeschlagen. Z.B.: Die Beteiligten streiten sich um Ansprüche aus einem Unfall in einem Pflegeheim --> Palandt "Heim" --> Fundstelle zur Reichweite der Verkehrssicherungspflicht in Pflegeheimen bei § 823 BGB.
Bei Kautelarklausuren bin ich aber auch etwas ratlos... Ich glaube ja, darauf kann man sich kaum vorbereiten.
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immer neue Probleme - von Gast-NW - 02.02.2021, 14:55
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