01.02.2021, 23:01
(01.02.2021, 15:27)Gast schrieb: Gibt Sinn als Anzeige Kanzleisitzänderung auf den zukünftigen Arbeitgeber.Gegenüber der Kammer gibst Du die Kanzleiadresse Deines AG an. Eine zweite Kanzleiadresse unter derselben Adresse ist - meine ich - überflüssig.
Allerdings wie läuft dann das mit alten Mandaten?
Wegen der mitgebrachten Mandate kommt es darauf an, was Du mit Deinem AG ausgemacht hast. Entweder die laufen dann über die AG-Kanzlei (wie das dann abgerechnet wird, weiss ich nicht) unter dem AG-Briefkopf oder Du machst die mit Deinem eigenen Brefkopf weiter, nur eben mit Straße Hausnummer und PLZ und Ort, wo sich nun Deine "eigene" Kanzlei befindet, eben in den Räumen Deines AG, aber rechtlich getrennt. Wenn Du nicht vor hast, ein eigenes Business aufzuziehen, könnntest Du so Deine Selbständigkeit Problemlos ausschleichen (nur eine Kollisionsprüfung müsstest Du irgendwie mit Deiner AG-Kanzlei hinbekommen),
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BErufseinstieg RA - von Gast - 01.02.2021, 14:09
RE: BErufseinstieg RA - von Gast - 01.02.2021, 14:11
RE: BErufseinstieg RA - von Gasto - 01.02.2021, 14:27
RE: BErufseinstieg RA - von Gast - 01.02.2021, 15:27
RE: BErufseinstieg RA - von Papa - 01.02.2021, 23:01