30.01.2021, 15:32
(30.01.2021, 00:04)Gast schrieb: Sehr hilfreiche Überlegungen! Danke :)
An sich könnte man ja dennoch nur den geringeren Betrag einklagen - wegen des Kostenrisikos - und trotzdem den Streit dann der Mietwagenfirma verkünden. Oder schließt sich das deiner Meinung nach aus? Klang jetzt so im letzten Posting...
Ja, das würde sich m.E. ausschließen. Das Gericht darf ja nicht über den Antrag des Klägers hinausgehen, sodass die Frage, ob der Unfallsersatztarif in der vollen Höhe erstattungsfähig war, im ersten Prozess gar nicht zum tragen kommen würde. So würde dann im Ausgangsprozess auch nichts festgehalten werden, was dem Geschädigten in einem Prozess gegen den Vermieter nutzen könnte. Ich könnte mir aber vorstellen, dass sich der Vermieter im Wege der Nebenintervention als Streithelfer beteiligen könnte; er hat ja ein Interesse daran, dass die volle Höhe erstattet wird. Aber das sind nur theoretische Überlegungen; für die Praxis habe ich zu wenig Erfahrung.
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Streitverkündung - von Gast - 28.01.2021, 20:05
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