29.01.2021, 23:18
Aber ich merke gerade, dass das gar nicht deine Frage war; sorry schon zu spät
Ich verstehe jetzt was du meinst; wenn sich der Anwalt eigentlich schon sicher ist, dass er den vollen Unfallersatztarif nicht wird geltend machen können, macht es eigentlich auch keinen Sinn auf den vollen Ersatz zu klagen; wegen der Teilabweisung und der damit einhergehenden Kosten. Schwierig. Ich würde mal sagen, dass es im Ergebnis darauf ankommt, wie offensichtlich es ist, dass der Tarif nicht voll erstattungsfähig ist. Wenn das nicht offensichtlich ist, würde ich persönlich auf jeden Fall die Streitverkündung in Betracht ziehen. Die Kosten des Prozess wegen der Teilabweisung könnte der Anwalt dann ggf. auch gegenüber dem Vermieter geltend machen, sodass der Mandant am Ende nichts verloren hätte. Je nach Streitwert wird die Differenz aber auch regelmäßig nicht ins Gewicht fallen, sodass der Schädiger trotzdem alle Kosten trägt; § 92 II 2 ZPO.

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Streitverkündung - von Gast - 28.01.2021, 20:05
RE: Streitverkündung - von Gast - 29.01.2021, 09:26
RE: Streitverkündung - von Gast - 29.01.2021, 13:07
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RE: Streitverkündung - von Gast - 30.01.2021, 00:04
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