29.01.2021, 13:07
Dankeschön für die Rückmeldung! Gerade weil man bei dem Fall so ausholen musste.
Es klingt als hättest Du den Sachverhalt richtig verstanden.
In der Lösungsskizze zum Fall hieß es aber „Kandidaten können überlegen, gegen den Kfz-Vermieter mit der Streitverkündung vorzugehen“. Mehr leider nicht.
Die Alternativität hatte ich jetzt darin gesehen, dass das Gericht entweder anerkennt, dass der Schädiger den vollständigen Unfallersatztarif übernimmt (249 II) oder falls nicht, der Vermieter jedenfalls eine Aufklärungspflicht verletzt haben könnte (c.i.c).
Oder meinst Du, dass die Alternativität nicht vorliegt, weil mit dem ursprünglichen Urteil nicht geklärt sei, ob die Aufklärungspflicht vom Kfz-Vermieter tatsächlich verletzt worden war?
Beste Grüße!
Es klingt als hättest Du den Sachverhalt richtig verstanden.
In der Lösungsskizze zum Fall hieß es aber „Kandidaten können überlegen, gegen den Kfz-Vermieter mit der Streitverkündung vorzugehen“. Mehr leider nicht.
Die Alternativität hatte ich jetzt darin gesehen, dass das Gericht entweder anerkennt, dass der Schädiger den vollständigen Unfallersatztarif übernimmt (249 II) oder falls nicht, der Vermieter jedenfalls eine Aufklärungspflicht verletzt haben könnte (c.i.c).
Oder meinst Du, dass die Alternativität nicht vorliegt, weil mit dem ursprünglichen Urteil nicht geklärt sei, ob die Aufklärungspflicht vom Kfz-Vermieter tatsächlich verletzt worden war?
Beste Grüße!
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Streitverkündung - von Gast - 28.01.2021, 20:05
RE: Streitverkündung - von Gast - 29.01.2021, 09:26
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