19.04.2022, 13:55
Im Oktober 2022 schreiben Referendare aus Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und dem GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Niedersachsen:
06.10.: ZU
07.10.: A 1
10.10.: ZG
11.10.: A 2
13.10.: SR
14.10.: W/SR; W/VR
17.10.: VA
18.10.: VR
NRW:
06.10.: Z 1
07.10.: Z 2
10.10.: Z 3
11.10.: Z 4
13.10.: S 1
14.10.: S 2
17.10.: V 1
18.10.: V 2
Rheinland-Pfalz:
06.10.
07.10.
10.10.
11.10.
13.10.
14.10.
17.10.
18.10.
Sachsen-Anhalt:
06.10.
07.10.
10.10.
11.10.
13.10.
14.10.
17.10.
18.10.
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
06.10.: ZR-I
07.10.: ZR-II
10.10.: ZHG
11.10.: ZR-III
13.10.: StR-I
14.10.: StR-II
17.10.: ÖR-I
18.10.: ÖR-II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung
ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht
A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung
VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht
W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder
W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(R-P), NoName(Schl-H).
Niedersachsen:
06.10.: ZU
07.10.: A 1
10.10.: ZG
11.10.: A 2
13.10.: SR
14.10.: W/SR; W/VR
17.10.: VA
18.10.: VR
NRW:
06.10.: Z 1
07.10.: Z 2
10.10.: Z 3
11.10.: Z 4
13.10.: S 1
14.10.: S 2
17.10.: V 1
18.10.: V 2
Rheinland-Pfalz:
06.10.
07.10.
10.10.
11.10.
13.10.
14.10.
17.10.
18.10.
Sachsen-Anhalt:
06.10.
07.10.
10.10.
11.10.
13.10.
14.10.
17.10.
18.10.
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
06.10.: ZR-I
07.10.: ZR-II
10.10.: ZHG
11.10.: ZR-III
13.10.: StR-I
14.10.: StR-II
17.10.: ÖR-I
18.10.: ÖR-II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung
ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht
A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung
VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht
W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder
W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(R-P), NoName(Schl-H).
04.09.2022, 09:40
Hallo in die Runde!
Wie geht’s euch gut einen Monat vor dem Examen?
Was schaut ihr euch nochmal so an?
Habt ihr heiße Tipps? Ich kann es gar nicht einschätzen… vielleicht Versammlungsrecht im ÖR?
Wie geht’s euch gut einen Monat vor dem Examen?
Was schaut ihr euch nochmal so an?
Habt ihr heiße Tipps? Ich kann es gar nicht einschätzen… vielleicht Versammlungsrecht im ÖR?
09.09.2022, 14:09
Versammlungsrecht lief in NRW im August. Ich habe irgendwie Beamtenrecht im Gefühl…
09.09.2022, 15:58
09.09.2022, 16:03
Oh dann lief es im August erneut, ein Freund von mir hat da mitgeschrieben und meinte dass Landesrecht ausgeschlossen wurde
09.09.2022, 16:25
09.09.2022, 16:31
Achso verstehe… ja hätte nichts dagegen wenn es uns erspart bleibt ?? bin mal gespannt
09.09.2022, 16:32
Laut Kaiser sind wir ja zumindest in NRW für die Z4 ein Kautelarmonat…
26.09.2022, 19:43
Warum meinen die das bei Kaiser? ☺️
27.09.2022, 15:24
Sagt wohl die Statistik. Habt ihr schon eure Ladung?