17.01.2022, 14:51
(17.01.2022, 11:10)Gast schrieb: Schreiben und Schriftsätze einfach vorab dem Mandanten schicken, mit der Bitte um Rückäußerung und Freigabe. Wenn der Mandant dann alles abnickt, dann kann dir keiner mehr was.
Wenn du im Beratungsgespräch nicht mehr weiter weißt, einfach eine vorläufige Einschätzung abgeben und sagen, dass du dann aber noch die Unterlagen brauchst, um das genauer zu prüfen.
Wenn nichts mehr hilft, ehrlich sein und einfach sagen, dass du das aus dem Stand nicht beantworten kannst und du dazu recherchieren müsstest. Zieht überraschend gut bei den Leuten.
Das ist natürlich gefährlicher Unsinn. Auch wenn der Mandant den Schriftsatz abnickt, bist du als RA selbstverständlich nicht per se aus der Haftung.
17.01.2022, 15:31
(17.01.2022, 14:51)Gast schrieb:(17.01.2022, 11:10)Gast schrieb: Schreiben und Schriftsätze einfach vorab dem Mandanten schicken, mit der Bitte um Rückäußerung und Freigabe. Wenn der Mandant dann alles abnickt, dann kann dir keiner mehr was.
Wenn du im Beratungsgespräch nicht mehr weiter weißt, einfach eine vorläufige Einschätzung abgeben und sagen, dass du dann aber noch die Unterlagen brauchst, um das genauer zu prüfen.
Wenn nichts mehr hilft, ehrlich sein und einfach sagen, dass du das aus dem Stand nicht beantworten kannst und du dazu recherchieren müsstest. Zieht überraschend gut bei den Leuten.
Das ist natürlich gefährlicher Unsinn. Auch wenn der Mandant den Schriftsatz abnickt, bist du als RA selbstverständlich nicht per se aus der Haftung.
Selbstverständlich. Vor allem dann, wenn man auf schwierige Stellen hinweist und nochmal deutlich um Klärung bittet.
Natürlich erwarte ich vom Mandanten nicht, dass er rechtliche Ausführungen liest und versteht, aber den Sachverhalt kann er durchaus lesen und wenn ihm dann keine Fehler auffallen, sehe ich nicht, warum ich dann noch in der Haftung sein sollte.
18.01.2022, 09:04
Dafür zahlen die Mandanten, weil man die Fragen eben nicht Mal eben so aus der Hüfte geschossen beantworten kann, sondern da bisschen mehr dazu gehört.
Ich würde das eher per E-Mail machen. Dauert minimal länger, aber du hast den Sachverhalt schwarz auf weiss. Wenn die dir am Telefon Quark erzählen und deine Antwort ist daraufhin falsch ist das blöd.
Ich würde das eher per E-Mail machen. Dauert minimal länger, aber du hast den Sachverhalt schwarz auf weiss. Wenn die dir am Telefon Quark erzählen und deine Antwort ist daraufhin falsch ist das blöd.
18.01.2022, 11:43
Haftung kriegst du doch praktisch nicht hin, bei Falschauskunft. Haftung gibt es wenn du im Prozess scheiße baust oder dein Vertrag, Beschluss etc. scheiße ist.
Wie soll die Mail dich retten, wenn du eine Verjährung verpennt hast? Da kannst du noch so viel absegnen lassen.
Wie soll die Mail dich retten, wenn du eine Verjährung verpennt hast? Da kannst du noch so viel absegnen lassen.
18.01.2022, 15:53
(18.01.2022, 11:43)Gast schrieb: Haftung kriegst du doch praktisch nicht hin, bei Falschauskunft. Haftung gibt es wenn du im Prozess scheiße baust oder dein Vertrag, Beschluss etc. scheiße ist.
Wie soll die Mail dich retten, wenn du eine Verjährung verpennt hast? Da kannst du noch so viel absegnen lassen.
Das ist korrekt. Darum gings aber auch nicht. Es geht darum, dass ET sich damit unwohl fühlte, wenn die Leute ihm den Sachverhalt nur erzählen. Wenn dann aufgrund des Gesprächs eine KLage macht und den Sachverhalt entsprechend des Gesprächs darstellt und dem Mandanten dann die Klage vorab zuschickt mit der Bitte um Rücksprache und der Mandant diese einfach abnickt, dann dürfte keine Haftung für ET bestehen, weil der Sachverhalt sich anders darstellt.
18.01.2022, 17:01
Das wird nie eine Haftung, wenn der Sachverhalt sich anders darstellt als erzählt. Der Mdt ist beweisbelastet im Haftungsprozess. Er wird nicht nachweisen können, dass er dir was anderes erzählt hat.
19.01.2022, 10:25
Ich bin jetzt ca. 1 Jahr dabei und mir ging es am Anfang ganz genau so wie dir. Auch wenn es in vielen Bereichen schon deutlich besser geworden ist, geht es mir auch nach einem Jahr immer wieder mal so, dass ich das Gefühl habe, Grundlegende Dinge noch nicht ganz verinnerlicht zu haben, obwohl ich denke, ich müsste es perfekt können.
Letztlich ist das doch völlig normal und wie in jeder Ausbildung und jedem Studium, die Realität ist völlig anders und es beginnt eine ganz neue Zeitrechnung. Aber lass dich nicht unterkriegen, es geht jedem so. Fake it til you make it ist da das Motto. Und vergiss nie, dass den Mandanten das Hintergrundwissen darüber fehlt, dass du Einsteiger bist. Die rufen mit dem Gefühl an, dass sie Hilfe brauchen. Solange du Ihnen dass Gefühl gibst, dass Sie in guten Händen sind, sind sie erstmal zufrieden. Natürlich reicht das nur für s Erste und die sich anschließende juristische Arbeit sollte stimmen. Aber so konnte ich gerade am Anfang die von dir geschilderten Situationen souverän umschiffen. Nach Bauchgefühl arbeiten und bei konkreten Fragen, darauf hinweisen, dass man diese Frage ohne Unterlage XY nicht seriös abschließend beantworten kann. Und schon hat man sich Zeit verschafft um zu recherchieren.
Auch wenn es anfangs schwer fällt das zu glauben, du hast mehr im Studium gelernt, als dir aktuell bewusst ist. Die Art zu denken und im Zweifel zu wissen, wo du nachschauen musst sind schon mal einiges.
Eine Frage hätte ich dennoch an die erfahrenen Kollegen. Ich bin jetzt 1 Jahr dabei und fühle mich bereits deutlich sicherer als am Anfang, aber immer noch wie ein "Anfänger". Diese Sicherheit von erfahrenen Partner ist nicht einmal absehbar und bei heiklen Fragen hole ich mir immer Rückmeldung von einem Partner. Nun die Frage: Ab wann hattet Ihr das Gefühl so richtig "drin zu sein"? Also mit einem Selbstversändnis bei Mandanten und vor Gericht aufzutreten, dass Ihr euch durch und durch wohl gefühlt habt und kaum bis gar nicht gezweifelt habt? Danke schonmal.
Letztlich ist das doch völlig normal und wie in jeder Ausbildung und jedem Studium, die Realität ist völlig anders und es beginnt eine ganz neue Zeitrechnung. Aber lass dich nicht unterkriegen, es geht jedem so. Fake it til you make it ist da das Motto. Und vergiss nie, dass den Mandanten das Hintergrundwissen darüber fehlt, dass du Einsteiger bist. Die rufen mit dem Gefühl an, dass sie Hilfe brauchen. Solange du Ihnen dass Gefühl gibst, dass Sie in guten Händen sind, sind sie erstmal zufrieden. Natürlich reicht das nur für s Erste und die sich anschließende juristische Arbeit sollte stimmen. Aber so konnte ich gerade am Anfang die von dir geschilderten Situationen souverän umschiffen. Nach Bauchgefühl arbeiten und bei konkreten Fragen, darauf hinweisen, dass man diese Frage ohne Unterlage XY nicht seriös abschließend beantworten kann. Und schon hat man sich Zeit verschafft um zu recherchieren.
Auch wenn es anfangs schwer fällt das zu glauben, du hast mehr im Studium gelernt, als dir aktuell bewusst ist. Die Art zu denken und im Zweifel zu wissen, wo du nachschauen musst sind schon mal einiges.
Eine Frage hätte ich dennoch an die erfahrenen Kollegen. Ich bin jetzt 1 Jahr dabei und fühle mich bereits deutlich sicherer als am Anfang, aber immer noch wie ein "Anfänger". Diese Sicherheit von erfahrenen Partner ist nicht einmal absehbar und bei heiklen Fragen hole ich mir immer Rückmeldung von einem Partner. Nun die Frage: Ab wann hattet Ihr das Gefühl so richtig "drin zu sein"? Also mit einem Selbstversändnis bei Mandanten und vor Gericht aufzutreten, dass Ihr euch durch und durch wohl gefühlt habt und kaum bis gar nicht gezweifelt habt? Danke schonmal.