07.12.2021, 13:34
Hallo zusammen.
ich bin danke für meinen Ausbilder eine Anklageschrift zu verfassen. Ich habe bereits die Lösung skizziert. Ich habe hier jetzt jedoch zwei mal den verwirklichten Diebstahl durch zwei unterschiedliche Handlungen, die aber meiner Ansicht nach in Tateinheit stehen. Wie mache ich das im Abstraktum deutlich?
ich bin danke für meinen Ausbilder eine Anklageschrift zu verfassen. Ich habe bereits die Lösung skizziert. Ich habe hier jetzt jedoch zwei mal den verwirklichten Diebstahl durch zwei unterschiedliche Handlungen, die aber meiner Ansicht nach in Tateinheit stehen. Wie mache ich das im Abstraktum deutlich?
07.12.2021, 16:12
(07.12.2021, 13:34)Gastnrw 12345677 schrieb: Hallo zusammen.
ich bin danke für meinen Ausbilder eine Anklageschrift zu verfassen. Ich habe bereits die Lösung skizziert. Ich habe hier jetzt jedoch zwei mal den verwirklichten Diebstahl durch zwei unterschiedliche Handlungen, die aber meiner Ansicht nach in Tateinheit stehen. Wie mache ich das im Abstraktum deutlich?
Hm so wie du das schilderst, wäre das dann ja ein Fall der "gleichartigen Tateinheit" oder? Hatte so einen Fall mal mit einer KV. Wenn man 2 KV begeht, aber diese in Tateinheit stehen, dann würde man es so schreiben:
"durch dieselbe Handlung
zwei andere Personen körperlich misshandelt..."
Bei § 242 vielleicht dann so:
"durch dieselbe Handlung
zwei fremde bewegliche Sachen einem anderen..."
Aber hört sich irgendwie komisch an bei § 242, daher keine Gewähr:D
07.12.2021, 17:36
(07.12.2021, 16:12)MarioBasler schrieb:(07.12.2021, 13:34)Gastnrw 12345677 schrieb: Hallo zusammen.
ich bin danke für meinen Ausbilder eine Anklageschrift zu verfassen. Ich habe bereits die Lösung skizziert. Ich habe hier jetzt jedoch zwei mal den verwirklichten Diebstahl durch zwei unterschiedliche Handlungen, die aber meiner Ansicht nach in Tateinheit stehen. Wie mache ich das im Abstraktum deutlich?
Hm so wie du das schilderst, wäre das dann ja ein Fall der "gleichartigen Tateinheit" oder? Hatte so einen Fall mal mit einer KV. Wenn man 2 KV begeht, aber diese in Tateinheit stehen, dann würde man es so schreiben:
"durch dieselbe Handlung
zwei andere Personen körperlich misshandelt..."
Bei § 242 vielleicht dann so:
"durch dieselbe Handlung
zwei fremde bewegliche Sachen einem anderen..."
Aber hört sich irgendwie komisch an bei § 242, daher keine Gewähr:D
man kann auch die Zahl weglassen und sagen "fremde bewegliche Sachen einem anderen"... die genaue Anzahl oder was für Gegenstände es waren schreibt man dann ggf. im Konkretum nieder
08.12.2021, 02:15
Zwei unterschiedliche Handlungen können nicht in Tateinheit stehen. Tateinheit bedeutet, dass mehrere Strafgesetze durch diesselbe Handlung verwirklicht werden (deshalb schreibt man im Abstraktum auch "durch dieselbe Handlung"). Klaut der Dieb im Supermarkt direkt hintereinander ne Bifi und ne Cola, liegt nur eine Handlung vor. Dann schreibt man wie oben dargelegt "fremde bewegliche Sachen... entwendet zu haben."
08.12.2021, 02:18
*weggenommen natürlich, nicht entwendet
08.12.2021, 11:34
(08.12.2021, 02:15)Gast schrieb: Zwei unterschiedliche Handlungen können nicht in Tateinheit stehen. Tateinheit bedeutet, dass mehrere Strafgesetze durch diesselbe Handlung verwirklicht werden (deshalb schreibt man im Abstraktum auch "durch dieselbe Handlung"). Klaut der Dieb im Supermarkt direkt hintereinander ne Bifi und ne Cola, liegt nur eine Handlung vor. Dann schreibt man wie oben dargelegt "fremde bewegliche Sachen... entwendet zu haben."
ich schätze das hat er auch gemeint, er ist ja noch anfänger: mehrere sachen bei einer tat gestohlen