28.02.2022, 00:16
(26.02.2022, 09:14)GastBerlin schrieb: Hallo ihr Lieben,Habersack 187. EL? Wir brauchen in Hessen die 186.
mir ist leider beim Einsortieren der letzten Ergänzungslieferung des Habersacks (187.) ein Fehler unterlaufen. Hat jemand zufällig noch die Einordnungsübersicht zu dieser Ergänzungslieferung, die er abfotografieren könnte?
Tausend Dank!
28.02.2022, 18:32
(28.02.2022, 00:16)898 schrieb:(26.02.2022, 09:14)GastBerlin schrieb: Hallo ihr Lieben,Habersack 187. EL? Wir brauchen in Hessen die 186.
mir ist leider beim Einsortieren der letzten Ergänzungslieferung des Habersacks (187.) ein Fehler unterlaufen. Hat jemand zufällig noch die Einordnungsübersicht zu dieser Ergänzungslieferung, die er abfotografieren könnte?
Tausend Dank!
Warum nicht noch älter? Bist du dir sicher?
28.02.2022, 19:54
(28.02.2022, 18:32)Gast schrieb:Ja, mehr als sicher(28.02.2022, 00:16)898 schrieb:(26.02.2022, 09:14)GastBerlin schrieb: Hallo ihr Lieben,Habersack 187. EL? Wir brauchen in Hessen die 186.
mir ist leider beim Einsortieren der letzten Ergänzungslieferung des Habersacks (187.) ein Fehler unterlaufen. Hat jemand zufällig noch die Einordnungsübersicht zu dieser Ergänzungslieferung, die er abfotografieren könnte?
Tausend Dank!
Warum nicht noch älter? Bist du dir sicher?
https://justizpruefungsamt.hessen.de/jur...%C3%BCfung
02.03.2022, 12:37
Wer ist in Berlin schon wegen der Corona-Ansteckungsverfahren zurückgetreten und schreibt erst im Juni?
Zitat:[...] Prüflinge, die sich aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Infektionszahlen und dem
damit einhergehenden Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus nicht in der Lage
sehen, an der Prüfung teilzunehmen, sind von der Verpflichtung zur Teilnahme an der
Prüfung entbunden. Zur Berufung hierauf reicht die Abgabe einer einfachen schriftlichen
Erklärung, die vor dem Beginn der Prüfung beim GJPA einzureichen ist.
02.03.2022, 13:25
(10.02.2022, 13:53)neraniel schrieb:(18.10.2021, 12:01)admin schrieb: Im März 2022 schreiben Referendare aus Hessen, NRW und dem GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg) die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Hessen:
07.03.: Z I
08.03.: Z II
10.03.: Z III
11.03.: AW
14.03.: S I
15.03.: S II
17.03.: Ö I
18.03.: Ö II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
(Hessen)
Hallo Leute,
danke für die Erstellung des Threads. Habe heute meine Ladung bekommen. In Hessen war es bis Januar 2022 einschließlich immer so, dass Zivilrecht "vertauscht" geschrieben wurde, also erst ZI, dann ZIII und am 3. Tag ZII. Das scheint Hessen geändert zu haben. Habe diesbezüglich beim JPA angerufen aber nur die Antwort bekommen "das ist so richtig wie es da steht". An anderen Hessen die hier mitlesen: Das heißt aber natürlich nur, dass sich der Tag der Klausuren geändert hat und nicht etwa der Inhalt?
Also ZI ist nach wie vor Urteil/Beschluss, ZII ist Zwangsvollstreckungsrecht (war bisher immer so) und ZIII ist eine Rechtsanwaltsklausur. Können andere Hessen dies bestätigen? Ich gehe zu 99 % davon aus, dass ich richtig liege, aber ich möchte mich ungern mental auf Zwangsvollstreckungsrecht vorbereiten und aufmal kommt unter "ZII" nun doch eine Anwaltsklausur mit zufälligem Inhalt (ZII ist nach meiner Erfahrung sehr häufig jedenfalls aus Sicht des Gerichtes zu fertigen).
Ich freue mich über Einschätzungen von Mitprüflingen aus Hessen.
Beste Grüße
EDIT: Noch eine Folgefrage zum Thema Kommentar, insbesondere Grüneberg (Ex-Palandt): Laut hessischem JPA ist Stand der Ergänzungslieferungen September 2021. Das heißt im Gesetzestext haben wir das neue Kaufrecht noch nicht drin. Allerdings wird grds. empfohlen, die neueste Auflage der Kommentare zu verwenden. Die neueste Auflage vom Grüneberg (Stand 15.10.21) hat allerdings schon das neue Kaufrecht kommentiert. Wenn nun eine Klausur zum alten Kaufrecht drankommt ist man doch bisschen benachteiligt, oder nicht? Ich habe die Kommentare geliehen, da ich mir einen Kauf nicht leisten konnte und das Unternehmen wo ich die Gesetze/Kommentare gemietet habe schickt mir den neuesten Grüneberg zu. Kumpel hat beim JPA angerufen wegen der Frage und die etwas nettere Dame meinte, dass es auf das Kaufrecht am Ende nicht ankäme. So eine Auskunft ist natürlich mit Vorsicht zu genießen aber hat sich sonst noch ein Hesse hier Gedanken über diese Diskrepanz zwischen Gesetzesstand und Kommentarinhalt gemacht?
Moin,
da ich mir kaum vorstellen kann, dass wir Z II und Z III nicht mehr gemeinsam mit dem Ring schreiben, nehme ich an, dass das JPA ab sofort die Bezeichnungen austauscht. Alles andere würde mich sehr wundern.
02.03.2022, 18:01
(02.03.2022, 13:25)Gast schrieb: Moin,
da ich mir kaum vorstellen kann, dass wir Z II und Z III nicht mehr gemeinsam mit dem Ring schreiben, nehme ich an, dass das JPA ab sofort die Bezeichnungen austauscht. Alles andere würde mich sehr wundern.
"nehme ich an..."
Ein kurzer Blick nach NRW löst die ganze Geschichte auf: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...ne2022.pdf
02.03.2022, 19:43
(02.03.2022, 18:01)Gast schrieb:(02.03.2022, 13:25)Gast schrieb: Moin,
da ich mir kaum vorstellen kann, dass wir Z II und Z III nicht mehr gemeinsam mit dem Ring schreiben, nehme ich an, dass das JPA ab sofort die Bezeichnungen austauscht. Alles andere würde mich sehr wundern.
"nehme ich an..."
Ein kurzer Blick nach NRW löst die ganze Geschichte auf: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...ne2022.pdf
Aber ist in NRW, die Z2 Klausur auch die Zwangsvollstreckungsklausur?
02.03.2022, 20:01
(02.03.2022, 19:43)HessinMärz22 schrieb:(02.03.2022, 18:01)Gast schrieb:(02.03.2022, 13:25)Gast schrieb: Moin,
da ich mir kaum vorstellen kann, dass wir Z II und Z III nicht mehr gemeinsam mit dem Ring schreiben, nehme ich an, dass das JPA ab sofort die Bezeichnungen austauscht. Alles andere würde mich sehr wundern.
"nehme ich an..."
Ein kurzer Blick nach NRW löst die ganze Geschichte auf: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...ne2022.pdf
Aber ist in NRW, die Z2 Klausur auch die Zwangsvollstreckungsklausur?
Ja.
02.03.2022, 20:30
Z2 ist doch keine Zwangsvollstreckung, sondern Anwaltsklausur. Daher wurde es gewechselt, da die Berliner Kein Zwangsvollstreckung schreiben und der 8.3 ein Feiertag ist.
02.03.2022, 20:39