20.07.2021, 02:41
Hallo,
ich würde gerne meine Anwaltsstation in Brüssel im Kartellrecht machen. Bekanntermaßen verlangen die meisten Kanzleien aber, dass man zunächst die Anwaltsstation im Kartellrecht macht und dann für die Wahlstation ins Ausland geht.
Speziell in Brüssel gibt es aber Büros deutscher Kanzleien (HM, GL, Noerr oder auch FBD). Dort arbeiten (überwiegend) deutche Partner. Gilt Brüssel dann überhaupt als "richtiges" Ausland? Oder könnte hier direkt eine Bewerbung für Brüssel Sinn ergeben?
Über Erfahrungen dazu würde ich mich freuen.
ich würde gerne meine Anwaltsstation in Brüssel im Kartellrecht machen. Bekanntermaßen verlangen die meisten Kanzleien aber, dass man zunächst die Anwaltsstation im Kartellrecht macht und dann für die Wahlstation ins Ausland geht.
Speziell in Brüssel gibt es aber Büros deutscher Kanzleien (HM, GL, Noerr oder auch FBD). Dort arbeiten (überwiegend) deutche Partner. Gilt Brüssel dann überhaupt als "richtiges" Ausland? Oder könnte hier direkt eine Bewerbung für Brüssel Sinn ergeben?
Über Erfahrungen dazu würde ich mich freuen.
23.07.2021, 15:05
ICh habe mich damals für meine Anwaltsstation direkt bei einem deutschen Partner beworben - und das hat geklappt. Nicht bei der HR, nicht im deutschen Büro, sondern direkt an seine persönliche Mail Adresse. Mein Gedanke war, dass der sicher mit dem Ref und den Stationen und insbesondere mit den organisatorischen Anforderungen was anfangen kann. Meiner Erfahrung nach sind die belgischen HRs damit schnell überfordert und wird daher ggbf. intern nicht sinnvoll weitergelitet.( Bei Gleiss /Hengeler/ CMS kann das anders sein, weil die ja ursprünglich deutsch sind).