01.10.2017, 09:09
Mich interessieren die derzeitigen Voraussetzungen für die Einstellung als Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt. Gelten die im Internet zu findenden Mindestnoten oder hat man auch mit weniger Punkten Erfolg?
Wäre schön, wenn ich ein paar Rückmeldungen bekäme mit wie "wenig" Punkten man zum Vorstellungsgespräch/Interview geladen wird.
Danke!
Wäre schön, wenn ich ein paar Rückmeldungen bekäme mit wie "wenig" Punkten man zum Vorstellungsgespräch/Interview geladen wird.
Danke!
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
01.10.2017, 12:08
Wir haben gerade unsere Infoseiten zur Richtereinstellung aktualisiert:
http://www.juristenkoffer.de/richter/
Dort findest Du zu jedem Bundesland die geforderten Noten.
Ansonsten werten wir natürlich auch die Erfahrungsberichte von Juristen aus, die wir jeden Monat erhalten und mit dem "Insider-Dossier: Richter / Staatsanwalt werden - Die Bewerbung für den Staatsdienst" zur Verfügung stellen. Danach zeigt sich gerade in den letzten Monaten, dass händeringend Nachwuchs im Staatsdienst gesucht wird. Wir lesen daher desöfteren, dass Kandidaten zum Gespräch eingeladen werden, die die geforderten Noten eigentlich (knapp) nicht erreicht haben.
Ob Examina unter den geforderten Noten reichen, eingeladen zu werden, wird von vielen Faktoren abhängigen (sonstige Qualifikationen des Bewerbers, aktuell zu besetzende Stellen, etc.), sodass Du hier keine konkreten Infos erwarten brauchst. Wir können nur raten, es einfach mit der Bewerbung zu versuchen, auch wenn man die geforderten Punktzahlen im 1. und 2. Examen nicht erreicht hat. Gerade wenn es der Wunschberuf ist, als Richter oder Staatsanwalt zu arbeiten, sollte man doch nichts unversucht lassen, eine Stelle zu bekommen!
http://www.juristenkoffer.de/richter/
Dort findest Du zu jedem Bundesland die geforderten Noten.
Ansonsten werten wir natürlich auch die Erfahrungsberichte von Juristen aus, die wir jeden Monat erhalten und mit dem "Insider-Dossier: Richter / Staatsanwalt werden - Die Bewerbung für den Staatsdienst" zur Verfügung stellen. Danach zeigt sich gerade in den letzten Monaten, dass händeringend Nachwuchs im Staatsdienst gesucht wird. Wir lesen daher desöfteren, dass Kandidaten zum Gespräch eingeladen werden, die die geforderten Noten eigentlich (knapp) nicht erreicht haben.
Ob Examina unter den geforderten Noten reichen, eingeladen zu werden, wird von vielen Faktoren abhängigen (sonstige Qualifikationen des Bewerbers, aktuell zu besetzende Stellen, etc.), sodass Du hier keine konkreten Infos erwarten brauchst. Wir können nur raten, es einfach mit der Bewerbung zu versuchen, auch wenn man die geforderten Punktzahlen im 1. und 2. Examen nicht erreicht hat. Gerade wenn es der Wunschberuf ist, als Richter oder Staatsanwalt zu arbeiten, sollte man doch nichts unversucht lassen, eine Stelle zu bekommen!
03.10.2017, 19:20
Bei mir hat es mit 10 Punkten im ersten Examen und 7 im zweiten Examen bei der in Niedersachsen nicht gereicht.
03.10.2017, 19:28
Aktuell?
03.10.2017, 21:31
Das war vor einem halben Jahr. Ich würde es gerne erneut versuchen. Mit den 7 Punkten im zweiten Examen wird es aber trotz der derzeit niedrigeren Einstellungsvoraussetzungen wahrscheinlich nicht klappen, da mache ich mir nichts vor.
03.10.2017, 22:43
1. Examen 10,2/ Doktor / 2. Examen 6,8 haben im vergangenen Sommer in Baden-Württemberg nicht gereicht.
04.10.2017, 05:36
Ich hatte im März/April diesen Jahres Einladungen in NRW, BaWü, Nds und Schleswig-Holstein mit 6,98 Pkt im 1. Examen und 7,55 Pkt im 2. Examen (keine weiteren Zusatzqualis). Das 1. Examen ist ja vielerorts egal - mit 8 Pkt im 2. Examen ist man ziemlich sicher dabei. Zwischen 7,5-7,9 Pkt halt wenn zu deinem Bewerbungszeitraum dringend Bedarf besteht und sich nicht genügend Bewerbee finden (wie zu meinem Zpkt der Fall). Habe übrigens auch eine Zusage erhalten und bin nun als StA tätig. Unter 7,5 wird dann aber in der Tat schwierig (vllt auf absehbare Zeit im Osten oder OLG-Bezirk Hamm könnte weiter senken (ist aktuell meine ich bei offiziellen 7,75 Pkt als Grenze - meine 7,5 haben sie aber nicht gestört)) - dabei ist stets egal, wie die Note im 1. Examen war (teilweise ungerecht und ärgerlich, aber ist halt so). :-/
04.10.2017, 07:57
(04.10.2017, 05:36)Gast schrieb: Ich hatte im März/April diesen Jahres Einladungen in NRW, BaWü, Nds und Schleswig-Holstein mit 6,98 Pkt im 1. Examen und 7,55 Pkt im 2. Examen (keine weiteren Zusatzqualis). Das 1. Examen ist ja vielerorts egal - mit 8 Pkt im 2. Examen ist man ziemlich sicher dabei. Zwischen 7,5-7,9 Pkt halt wenn zu deinem Bewerbungszeitraum dringend Bedarf besteht und sich nicht genügend Bewerbee finden (wie zu meinem Zpkt der Fall). Habe übrigens auch eine Zusage erhalten und bin nun als StA tätig. Unter 7,5 wird dann aber in der Tat schwierig (vllt auf absehbare Zeit im Osten oder OLG-Bezirk Hamm könnte weiter senken (ist aktuell meine ich bei offiziellen 7,75 Pkt als Grenze - meine 7,5 haben sie aber nicht gestört)) - dabei ist stets egal, wie die Note im 1. Examen war (teilweise ungerecht und ärgerlich, aber ist halt so). :-/
Das ist ja schon überraschend. Mit nicht einmal 7 im ersten und 7.5 im zweiten. Das sind ja - mit Verlaub - keine überragenden Noten. Zumal die Ministerien zumindest offiziell auch auf die Note im Ersten Wert legen. Tatsächlich scheint das aber gerade nicht der Fall zu sein.
Wo bist du denn eingestellt worden?
04.10.2017, 10:07
Ohne dem Gast 2 über mir zu nahe treten zu wollen, halte ich die Story für erfunden.
Hier meine aktuellen Erfahrungen:
1. Examen: 6,24
2. Examen: 7,76
Klausurnoten im Straf- und Zivilrecht im 2. Examen zwischen 7 und 9.
Ref-Noten alle zwischen 8 und 14, Strafrecht alle zwischen 13 und 14.
Beworben (seit Juni bis jetzt) in fast allen Bundesländern als StA und Richter (ordentliche GBK)
Ich bin aktuell nur in Hamm auf der Warteliste (StA), überall sonst abgelehnt worden. Auch in Brandenburg, wo ich 14 Punkte in der Wahlstation bei der StA hatte (13 in der normalen Station) und wo bei der GStA ne Empfehlung vom LOStA aus ner Brandenburgischen StA liegt, hab ich direkt eine Absage erhalten.
Ich glaube nicht, dass allein die Frage ob Befriedigend oder Ausreichend im ersten Examen einen Unterschied zwischen fast nur Absagen und 5 Einladungen + Einstellung ausmacht.
Edit: Übrigens, noch etwas was gegen die Story des Gastes spricht: BaWü hat mich zum Beispiel ohne weitere Berücksichtigung sofort abgelehnt, weil ich nicht 8 Punkte im zweiten Examen habe. In Hamm wäre mir das gleiche passiert, wenn ich nicht 7,75 mindestens gehabt hätte. Dass hier der Gast nicht nur nicht abgelehnt, sondern gleich sogar eingeladen wurde, ist highly unlikely.
Hier meine aktuellen Erfahrungen:
1. Examen: 6,24
2. Examen: 7,76
Klausurnoten im Straf- und Zivilrecht im 2. Examen zwischen 7 und 9.
Ref-Noten alle zwischen 8 und 14, Strafrecht alle zwischen 13 und 14.
Beworben (seit Juni bis jetzt) in fast allen Bundesländern als StA und Richter (ordentliche GBK)
Ich bin aktuell nur in Hamm auf der Warteliste (StA), überall sonst abgelehnt worden. Auch in Brandenburg, wo ich 14 Punkte in der Wahlstation bei der StA hatte (13 in der normalen Station) und wo bei der GStA ne Empfehlung vom LOStA aus ner Brandenburgischen StA liegt, hab ich direkt eine Absage erhalten.
Ich glaube nicht, dass allein die Frage ob Befriedigend oder Ausreichend im ersten Examen einen Unterschied zwischen fast nur Absagen und 5 Einladungen + Einstellung ausmacht.
Edit: Übrigens, noch etwas was gegen die Story des Gastes spricht: BaWü hat mich zum Beispiel ohne weitere Berücksichtigung sofort abgelehnt, weil ich nicht 8 Punkte im zweiten Examen habe. In Hamm wäre mir das gleiche passiert, wenn ich nicht 7,75 mindestens gehabt hätte. Dass hier der Gast nicht nur nicht abgelehnt, sondern gleich sogar eingeladen wurde, ist highly unlikely.
04.10.2017, 10:09
(04.10.2017, 05:36)Gast schrieb: Ich hatte im März/April diesen Jahres Einladungen in NRW, BaWü, Nds und Schleswig-Holstein mit 6,98 Pkt im 1. Examen und 7,55 Pkt im 2. Examen (keine weiteren Zusatzqualis). Das 1. Examen ist ja vielerorts egal - mit 8 Pkt im 2. Examen ist man ziemlich sicher dabei. Zwischen 7,5-7,9 Pkt halt wenn zu deinem Bewerbungszeitraum dringend Bedarf besteht und sich nicht genügend Bewerbee finden (wie zu meinem Zpkt der Fall). Habe übrigens auch eine Zusage erhalten und bin nun als StA tätig. Unter 7,5 wird dann aber in der Tat schwierig (vllt auf absehbare Zeit im Osten oder OLG-Bezirk Hamm könnte weiter senken (ist aktuell meine ich bei offiziellen 7,75 Pkt als Grenze - meine 7,5 haben sie aber nicht gestört)) - dabei ist stets egal, wie die Note im 1. Examen war (teilweise ungerecht und ärgerlich, aber ist halt so). :-/
Herzlichen Glückwunsch!
Mich würde die aktuellen Einstellungssituation in Hamburg interessieren. Wurde schon jemand mit unter 9 Punkten im 2. Examen eingeladen?