21.03.2021, 17:08
Als bei mir (BW) wären es 3.200€ netto (nach Abzug PKV).
21.03.2021, 17:13
Niemand entscheidet sich wegen der Besoldung für die Justiz - gerade Männer dürften es eher trotz der Besoldung tun.
Das Argument der Jobsicherheit ist mMn überstrapaziert, denn diejenigen Jurist*innen, die "das Zeug für die Justiz mitbringen" dürften auch in der freien Wirtschaft keine Probleme haben, angemessene und gut entlohnte Beschäftigungsverhältnisse zu finden und auch über die Dauer des Erwerbslebens zu halten.
Sollte Richter*in deswegen auf GK-Niveau verdienen? Nein! Aber eine maßvolle Erhöhung der Besoldung ist mMn notwendig, um zukünftig auch in den Metropolregionen für die besten Bewerber*innen konkurrenzfähig zu sein und auch wieder mehr männliche Bewerber für die Staatsanwaltschaft und die Justiz zu gewinnen.
Und bevor der Shitstorm hereinbricht: Ja, man kann gendern und sich gleichzeitig mehr männliche Assessoren für ein angemessenes Geschlechterverhältnis im Eingangsamt und langfristig aller Geschlechter im Justizdienst wünschen.
Das Argument der Jobsicherheit ist mMn überstrapaziert, denn diejenigen Jurist*innen, die "das Zeug für die Justiz mitbringen" dürften auch in der freien Wirtschaft keine Probleme haben, angemessene und gut entlohnte Beschäftigungsverhältnisse zu finden und auch über die Dauer des Erwerbslebens zu halten.
Sollte Richter*in deswegen auf GK-Niveau verdienen? Nein! Aber eine maßvolle Erhöhung der Besoldung ist mMn notwendig, um zukünftig auch in den Metropolregionen für die besten Bewerber*innen konkurrenzfähig zu sein und auch wieder mehr männliche Bewerber für die Staatsanwaltschaft und die Justiz zu gewinnen.
Und bevor der Shitstorm hereinbricht: Ja, man kann gendern und sich gleichzeitig mehr männliche Assessoren für ein angemessenes Geschlechterverhältnis im Eingangsamt und langfristig aller Geschlechter im Justizdienst wünschen.
21.03.2021, 17:18
(21.03.2021, 17:13)Auch Bln schrieb: Niemand entscheidet sich wegen der Besoldung für die Justiz - gerade Männer dürften es eher trotz der Besoldung tun.
Das Argument der Jobsicherheit ist mMn überstrapaziert, denn diejenigen Jurist*innen, die "das Zeug für die Justiz mitbringen" dürften auch in der freien Wirtschaft keine Probleme haben, angemessene und gut entlohnte Beschäftigungsverhältnisse zu finden und auch über die Dauer des Erwerbslebens zu halten.
Sollte Richter*in deswegen auf GK-Niveau verdienen? Nein! Aber eine maßvolle Erhöhung der Besoldung ist mMn notwendig, um zukünftig auch in den Metropolregionen für die besten Bewerber*innen konkurrenzfähig zu sein und auch wieder mehr männliche Bewerber für die Staatsanwaltschaft und die Justiz zu gewinnen.
Und bevor der Shitstorm hereinbricht: Ja, man kann gendern und sich gleichzeitig mehr männliche Assessoren für ein angemessenes Geschlechterverhältnis im Eingangsamt und langfristig aller Geschlechter im Justizdienst wünschen.
Sexist*In!
Warum willst du mehr Männer in der ohnehin patriachalen Justiz?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
21.03.2021, 17:22
Ich finde es auch befremdlich, dass bei der GK immer gesagt wird "das dicke Gehalt kommt ja nicht von ungefähr; das erkauft man sich mit der Lebenszeit die man im Büro verbringt", aber bei der Justiz dann der Schrei ist "wir wollen unsere geringere Arbeitsbelastung beibehalten, aber doch bitte dasselbe Gehalt wie in der GK." Dass es dazwischen zig Nuancen gibt und bei weitem nicht jeder Jurist das Gehalt eines GK-Anwalts hat, das scheint die Justiz zu vergessen. Komischerweise wird sich aber stets nur an der GK gemessen. Selbst "niedrigere" Juristen arbeiten aber tlw. mehr und erhalten weniger Geld als die mit Beginn in der Justiz ab 3.000€ netto. Von der Rest der Bevölkerung ganz zu schweigen - und auch von denen leben genug Leute (ebenso wie Juristen mit weitaus weniger Gehalt und der Arbeit in kleinen oder mittelst. Kanzleien oder Start Ups) in Großstädten wie Hamburg, München und Co. Will sagen: Wenn es darum geht danach zu schreien, von allem nur das beste haben zu wollen: da sind die Richter ganz groß drin. Wenn es aber parallel heißen würde "ok, ihr bekommt mehr Geld - aber dafür werden auch mindestens 40-45 Std geschoben": dann würde das sicher wieder ganz anders aussehen. Dass man einfach irgendwelche Abstriche machen muss und auch in der Privatwirtschaft das Geld nicht vom Baum fällt, sondern schlichtweg immer auch mit viel Arbeit einhergeht (ich kenne jedenfalls niemanden mit nem Spitzengehalt, der dafür nicht auch entsprechend viel ackert und weniger Freizeit/Familienleben hat): das wird dann gerne übergangen. Wenn es das Paket geben würde: will nicht wissen, wie sehr die Justiz dann erst recht den Bach runtergehen würde, weil alle hinwollen würden, sich Leute einfach wegen Weh-Wehchen und Co krank schreiben und sich noch mehr ein angenehmes Leben machen, weil sie selbst eine Kündigung ja nicht befürchten müssten als Beamte.
Meines Erachtens ist das Kombipaket im ÖD schon ganz gut. Natürlich geht es immer besser. Dasselbe gilt für die Work-Life-Balance in der GK oder Gehälter von kl. oder mittelst. Kanzleien...aber in der Justiz nur stets nach oben zu gucken und zu sagen "die haben aber mehr Geld" - ohne zu sehen, wie viel mehr dafür aber auch konsequent stdmäßig und von den Arbeitszeiten her geleistet wird - finde ich daher recht einseitig. Dann hört doch in der Justiz auf und geht in die Privatwirtschaft. Dass hier Gehälter ab 3000€ netto der Standard sind, kann ich aus meinem Bekanntenkreis jedenfalls nicht berichten: da sind auch Gehälter im 2000er-Bereich häufig vertreten (und das sind nicht nur 2x ausr. Juristen) - komischerweise jammern die selten so viel wie die Justiz. Scheint also wohl doch eher bitter erkauft worden zu sein in die Justiz zu gehen und für viele nicht das Wahre zu sein und glücklich zu machen, wenn man stets nur auf andere schielen muss, anstatt mit dem glücklich zu sein, was man hat (und ja wirklich auch vorher definitiv wusste - war ja nun keine Überraschungstüte).
Meines Erachtens ist das Kombipaket im ÖD schon ganz gut. Natürlich geht es immer besser. Dasselbe gilt für die Work-Life-Balance in der GK oder Gehälter von kl. oder mittelst. Kanzleien...aber in der Justiz nur stets nach oben zu gucken und zu sagen "die haben aber mehr Geld" - ohne zu sehen, wie viel mehr dafür aber auch konsequent stdmäßig und von den Arbeitszeiten her geleistet wird - finde ich daher recht einseitig. Dann hört doch in der Justiz auf und geht in die Privatwirtschaft. Dass hier Gehälter ab 3000€ netto der Standard sind, kann ich aus meinem Bekanntenkreis jedenfalls nicht berichten: da sind auch Gehälter im 2000er-Bereich häufig vertreten (und das sind nicht nur 2x ausr. Juristen) - komischerweise jammern die selten so viel wie die Justiz. Scheint also wohl doch eher bitter erkauft worden zu sein in die Justiz zu gehen und für viele nicht das Wahre zu sein und glücklich zu machen, wenn man stets nur auf andere schielen muss, anstatt mit dem glücklich zu sein, was man hat (und ja wirklich auch vorher definitiv wusste - war ja nun keine Überraschungstüte).
21.03.2021, 17:24
(21.03.2021, 17:13)Auch Bln schrieb: Sollte Richter*in deswegen auf GK-Niveau verdienen? Nein! Aber eine maßvolle Erhöhung der Besoldung ist mMn notwendig, um zukünftig auch in den Metropolregionen für die besten Bewerber*innen konkurrenzfähig zu sein und auch wieder mehr männliche Bewerber für die Staatsanwaltschaft und die Justiz zu gewinnen.
Wozu? Städte wie zB Hamburg haben auch so genug Bewerber und können es sich eh leisten die davon notenmäßig Besten zu nehmen. Ein solches Anlocken ist also gar nicht notwendig.
21.03.2021, 17:28
(21.03.2021, 17:13)Auch Bln schrieb: Sollte Richter*in deswegen auf GK-Niveau verdienen? Nein! Aber eine maßvolle Erhöhung der Besoldung ist mMn notwendig, um zukünftig auch in den Metropolregionen für die besten Bewerber*innen konkurrenzfähig zu sein und auch wieder mehr männliche Bewerber für die Staatsanwaltschaft und die Justiz zu gewinnen.
Und mit welchem GK-Niveau würdest du das vergleichen? Es gibt hier große Unterschiede und auch GK, die zum Einstieg "nur" 75k oder 80k zahlen, aber wahrscheinlich wirst du es mit denen nicht gleichsetzen, sondern wahrscheinlich nur mit den wenigen absoluten Spitzenverdienern mit 120k+, die aber auch lange Arbeitstage und durchschnittlich 52-58 Wochenstd schieben. Das Gehalt soll der Richter bekommen, aber dann bitte ja bloß nicht mit mehr als allerallerhöchstens 40 Std/Woche, eher weniger und freitags ab 13h Feierabend? Fürs weitere Eierkraulen also derart bezahlt werden? Seh ich eher nicht.
21.03.2021, 17:31
(21.03.2021, 17:28)Gast schrieb:(21.03.2021, 17:13)Auch Bln schrieb: Sollte Richter*in deswegen auf GK-Niveau verdienen? Nein! Aber eine maßvolle Erhöhung der Besoldung ist mMn notwendig, um zukünftig auch in den Metropolregionen für die besten Bewerber*innen konkurrenzfähig zu sein und auch wieder mehr männliche Bewerber für die Staatsanwaltschaft und die Justiz zu gewinnen.
Und mit welchem GK-Niveau würdest du das vergleichen? Es gibt hier große Unterschiede und auch GK, die zum Einstieg "nur" 75k oder 80k zahlen, aber wahrscheinlich wirst du es mit denen nicht gleichsetzen, sondern wahrscheinlich nur mit den wenigen absoluten Spitzenverdienern mit 120k+, die aber auch lange Arbeitstage und durchschnittlich 52-58 Wochenstd schieben. Das Gehalt soll der Richter bekommen, aber dann bitte ja bloß nicht mit mehr als allerallerhöchstens 40 Std/Woche, eher weniger und freitags ab 13h Feierabend? Fürs weitere Eierkraulen also derart bezahlt werden? Seh ich eher nicht.
Hast du den von dir zitierten Beitrag gelesen? Da steht doch auch das es nicht mit GK Gehalt gleichgesetzt werden soll...
21.03.2021, 17:36
(21.03.2021, 17:31)Gastgast schrieb:(21.03.2021, 17:28)Gast schrieb:(21.03.2021, 17:13)Auch Bln schrieb: Sollte Richter*in deswegen auf GK-Niveau verdienen? Nein! Aber eine maßvolle Erhöhung der Besoldung ist mMn notwendig, um zukünftig auch in den Metropolregionen für die besten Bewerber*innen konkurrenzfähig zu sein und auch wieder mehr männliche Bewerber für die Staatsanwaltschaft und die Justiz zu gewinnen.
Und mit welchem GK-Niveau würdest du das vergleichen? Es gibt hier große Unterschiede und auch GK, die zum Einstieg "nur" 75k oder 80k zahlen, aber wahrscheinlich wirst du es mit denen nicht gleichsetzen, sondern wahrscheinlich nur mit den wenigen absoluten Spitzenverdienern mit 120k+, die aber auch lange Arbeitstage und durchschnittlich 52-58 Wochenstd schieben. Das Gehalt soll der Richter bekommen, aber dann bitte ja bloß nicht mit mehr als allerallerhöchstens 40 Std/Woche, eher weniger und freitags ab 13h Feierabend? Fürs weitere Eierkraulen also derart bezahlt werden? Seh ich eher nicht.
Hast du den von dir zitierten Beitrag gelesen? Da steht doch auch das es nicht mit GK Gehalt gleichgesetzt werden soll...
Ja, habe ich. Aber wenn es nicht GK-Gehalt sein soll, mit welchem vergleichst du es dann bzw. um wieviel wäre dann "maßvoll" erhöht? 100-200 Euro oder was - und darum gibt es den Geschrei? Es gibt eben auch GK-Gehälter die nicht dreistellig sind...und wenn wir die zugrunde legen, dann ist es von der R1-Besoldung her auch nicht wirklich der riesen Unterschied (zumal als Richter da trotzdem die Arbeitsbelastung deutlich besser sein sollte).
21.03.2021, 17:40
Und weil man in der Justiz auch einfach auf dem Land abeiern kann und da mit der Besoldung sehr sehr gut lebt, soll es für alle Richter aber auch angehoben werden, damit diejenigen die in der Metropole wohnen wollen, sich doch bitte genauso luxuriös ein Haus in Toplage bauen könnten? Ist klar. Weil in allen anderen Berufsgruppen die Verkäuferin bei Netto HH auch mehr verdient als bei Netto in Buxtehude. Das ist der Preis der Großstädte meine Güte. Dann zieht doch aufs Land - da lebt man von dem Geld gut. Kann doch nicht angehen, von allem das Beste zu wollen - fordert ihr dann für Städte wie München und Co Minimum 5000€ netto als Richter? Und dasselbe bekommt der Richter im ländlichen Bayern dann genauso oder was, der von 8-13h seine Owi-Sachen am AG bearbeitet und mittags am Freitag auch zu Hause ist? Merkt ihr eigtl. wie idiotisch das schon klingt?!
21.03.2021, 17:50
In der Stadt sind die Löhne natürlich höher als im Osten auf dem Land. Unter welchem Stein kommst du denn vor?
Angebot und Nachfrage. Richter mit 2xVB gibt's ja jetzt schon weniger, in ein paar Jahren halt gar keine mehr. Nicht ohne Grund stellt der Staat massiv ein, noch geht es eben, insb seit Corona.
Angebot und Nachfrage. Richter mit 2xVB gibt's ja jetzt schon weniger, in ein paar Jahren halt gar keine mehr. Nicht ohne Grund stellt der Staat massiv ein, noch geht es eben, insb seit Corona.