06.03.2021, 16:24
(06.03.2021, 16:03)Gast schrieb: Dank ad-hoc Umidentifizierung kann man(n) sich auch prima um die Pflicht zum Wehrdienst drücken, sollte dieser wieder aktuell werden. Noch bedeutender wird das zu Kriegszeiten. Als Frau darf Mann unter keinen Umständen zum Dienst an der Waffe gezwungen werden. Was macht ein*e grüne Verteidigungspolitiker*in dann eigentlich in so einer Situation?
Die Möglichkeit einer ad-hoc Umidentifizierung führt die Anhänger einer Quote für Vorstand, Aufsichtsrat, Unternehmen, öffentlichen Dienst oder (neuerdings in Angriff genommen) Parlamenten nach allen Regeln der Kunst geradezu vor. Im Bundestag werden entsprechende Initiativen (Umidentifizierung, Quotenregelungen) mitunter am selben Tag beraten. Auf die (meines Erachtens überaus berechtigte) Frage (typischerweise gestellt durch die AfD) danach, ob "Frau" im Sinne einer Quotenregelung eine "biologische" oder lediglich eine "selbstidentifizierte" sein müsse, folgt dann als "Antwort" (typischerweise beantwortet durch die Grünen oder eine ihrer "Sachverständig*innen), wie sexistisch und homophob und frauenverachtend solche Fragen doch sind.
Da werden also Gesetze durch die Parlamente gepeitscht, bei denen man sich entweder (Quotenregelungen) keine Gedanken über die Definition zentraler Begriffe gemacht hat oder aber (Umidentifizierung) überhaupt keinen Überblick darüber hat, auf welchen Ebenen das Gesetz zu absurden Folgen führen wird.
Besonders gut aufpassen müssen gebärende Menschen. Identifizieren sich diese zum Zeitpunkt der Geburt nicht als Frau, hat das Kind nach § 1591 BGB leider keine(n) Mutter. Unklar ist, ob eine spätere "Rückidentifizierung" denn doch noch dafür SOrgen kann, dass das Kind eine(n) Mutter hat. Oder ob diese "Rückidentifizierung" dauerhaft sein muss oder vielleicht doch nur für eine juristische Sekunde bestehen muss.
Auf die Vaterschaft wirkt sich das entsprechend aus, da die Regelungen zur Vaterschaft und Vaterschaftsfeststellung an den Begriff der "Mutter" anknüpfen. Verheerend würden hier Probleme hinzukommen, wenn der Mensche, der/die/das mit der Mutter verheiratet war oder der/die/das das Kind gezeugt hat, sich zu irgendeinem Zeitpunkt als Frau identifiziert haben sollte.
Meine Güte muss dir langweilig sein
06.03.2021, 16:29
(06.03.2021, 16:24)Gast schrieb:(06.03.2021, 16:03)Gast schrieb: Dank ad-hoc Umidentifizierung kann man(n) sich auch prima um die Pflicht zum Wehrdienst drücken, sollte dieser wieder aktuell werden. Noch bedeutender wird das zu Kriegszeiten. Als Frau darf Mann unter keinen Umständen zum Dienst an der Waffe gezwungen werden. Was macht ein*e grüne Verteidigungspolitiker*in dann eigentlich in so einer Situation?
Die Möglichkeit einer ad-hoc Umidentifizierung führt die Anhänger einer Quote für Vorstand, Aufsichtsrat, Unternehmen, öffentlichen Dienst oder (neuerdings in Angriff genommen) Parlamenten nach allen Regeln der Kunst geradezu vor. Im Bundestag werden entsprechende Initiativen (Umidentifizierung, Quotenregelungen) mitunter am selben Tag beraten. Auf die (meines Erachtens überaus berechtigte) Frage (typischerweise gestellt durch die AfD) danach, ob "Frau" im Sinne einer Quotenregelung eine "biologische" oder lediglich eine "selbstidentifizierte" sein müsse, folgt dann als "Antwort" (typischerweise beantwortet durch die Grünen oder eine ihrer "Sachverständig*innen), wie sexistisch und homophob und frauenverachtend solche Fragen doch sind.
Da werden also Gesetze durch die Parlamente gepeitscht, bei denen man sich entweder (Quotenregelungen) keine Gedanken über die Definition zentraler Begriffe gemacht hat oder aber (Umidentifizierung) überhaupt keinen Überblick darüber hat, auf welchen Ebenen das Gesetz zu absurden Folgen führen wird.
Besonders gut aufpassen müssen gebärende Menschen. Identifizieren sich diese zum Zeitpunkt der Geburt nicht als Frau, hat das Kind nach § 1591 BGB leider keine(n) Mutter. Unklar ist, ob eine spätere "Rückidentifizierung" denn doch noch dafür SOrgen kann, dass das Kind eine(n) Mutter hat. Oder ob diese "Rückidentifizierung" dauerhaft sein muss oder vielleicht doch nur für eine juristische Sekunde bestehen muss.
Auf die Vaterschaft wirkt sich das entsprechend aus, da die Regelungen zur Vaterschaft und Vaterschaftsfeststellung an den Begriff der "Mutter" anknüpfen. Verheerend würden hier Probleme hinzukommen, wenn der Mensche, der/die/das mit der Mutter verheiratet war oder der/die/das das Kind gezeugt hat, sich zu irgendeinem Zeitpunkt als Frau identifiziert haben sollte.
Meine Güte muss dir langweilig sein
+1
06.03.2021, 19:07
Wem jedenfalls sehr langweilig ist: Leute, die glauben, mit Gendern die Welt verbessern zu wollen
06.03.2021, 21:26
(06.03.2021, 16:03)Gast schrieb: Dank ad-hoc Umidentifizierung kann man(n) sich auch prima um die Pflicht zum Wehrdienst drücken, sollte dieser wieder aktuell werden. Noch bedeutender wird das zu Kriegszeiten. Als Frau darf Mann unter keinen Umständen zum Dienst an der Waffe gezwungen werden. Was macht ein*e grüne Verteidigungspolitiker*in dann eigentlich in so einer Situation?
Die Möglichkeit einer ad-hoc Umidentifizierung führt die Anhänger einer Quote für Vorstand, Aufsichtsrat, Unternehmen, öffentlichen Dienst oder (neuerdings in Angriff genommen) Parlamenten nach allen Regeln der Kunst geradezu vor. Im Bundestag werden entsprechende Initiativen (Umidentifizierung, Quotenregelungen) mitunter am selben Tag beraten. Auf die (meines Erachtens überaus berechtigte) Frage (typischerweise gestellt durch die AfD) danach, ob "Frau" im Sinne einer Quotenregelung eine "biologische" oder lediglich eine "selbstidentifizierte" sein müsse, folgt dann als "Antwort" (typischerweise beantwortet durch die Grünen oder eine ihrer "Sachverständig*innen), wie sexistisch und homophob und frauenverachtend solche Fragen doch sind.
Da werden also Gesetze durch die Parlamente gepeitscht, bei denen man sich entweder (Quotenregelungen) keine Gedanken über die Definition zentraler Begriffe gemacht hat oder aber (Umidentifizierung) überhaupt keinen Überblick darüber hat, auf welchen Ebenen das Gesetz zu absurden Folgen führen wird.
Besonders gut aufpassen müssen gebärende Menschen. Identifizieren sich diese zum Zeitpunkt der Geburt nicht als Frau, hat das Kind nach § 1591 BGB leider keine(n) Mutter. Unklar ist, ob eine spätere "Rückidentifizierung" denn doch noch dafür SOrgen kann, dass das Kind eine(n) Mutter hat. Oder ob diese "Rückidentifizierung" dauerhaft sein muss oder vielleicht doch nur für eine juristische Sekunde bestehen muss.
Auf die Vaterschaft wirkt sich das entsprechend aus, da die Regelungen zur Vaterschaft und Vaterschaftsfeststellung an den Begriff der "Mutter" anknüpfen. Verheerend würden hier Probleme hinzukommen, wenn der Mensche, der/die/das mit der Mutter verheiratet war oder der/die/das das Kind gezeugt hat, sich zu irgendeinem Zeitpunkt als Frau identifiziert haben sollte.
Das Problem mit der adhoc umidentifizierung ist sehr interessant....
Hatte handfeste Probleme für die Wehrhaftigkeit..
Ich nehm das mal als Anlass für nen Artikel in der jus
07.03.2021, 03:04
07.03.2021, 10:24
07.03.2021, 10:40
(06.03.2021, 15:59)Gast schrieb:(06.03.2021, 14:31)Gast schrieb:(06.03.2021, 13:53)Gast schrieb: Von feministischer Seite ist es doch ziemlich beängstigend, dass jeder Lustmolch sich selbst zur Frau erklären kann, ohne geschlechtsangleichende OPs oder ähnliches, und sich dann Zutritt zu Frauentoiletten, Frauenhäusern und Frauenquoten verschaffen kann. Ob das Alice Schwarzer mal so geplant hat?
Ist doch geil, einfach als Frau bei Olympia anmelden und easy Medaillen abräumen.
Schade dass Gendern damals, als ich noch Sportunterricht hatte, noch nicht so en vogue war. Hätte auch lieber die 2kg leichtere Kugel gestoßen.
Sooooooo... und jetzt schauen sich die ganzen Helden hier nochmal den Unterschied zwischen "sex" und "gender" an. Aiaiaiai.
Oder du Held schaust dir mal an, wie in den USA immer mehr Männer in Frauenwettkämpfe eindringen und Medaillen abräumen, weil genau diese "ad-Hoc Umidentifizierung", wie es der Kollege unter dir nennt, möglich ist.
Besonders erwähnenswert: Der Mann, der sich als Frau zu einem Käfigkampf angemeldet hat und seiner weiblichen Kontrahentin im Kampf einfach den Schädel gebrochen hat.
07.03.2021, 13:14
(07.03.2021, 10:40)Gast schrieb:(06.03.2021, 15:59)Gast schrieb:(06.03.2021, 14:31)Gast schrieb:(06.03.2021, 13:53)Gast schrieb: Von feministischer Seite ist es doch ziemlich beängstigend, dass jeder Lustmolch sich selbst zur Frau erklären kann, ohne geschlechtsangleichende OPs oder ähnliches, und sich dann Zutritt zu Frauentoiletten, Frauenhäusern und Frauenquoten verschaffen kann. Ob das Alice Schwarzer mal so geplant hat?
Ist doch geil, einfach als Frau bei Olympia anmelden und easy Medaillen abräumen.
Schade dass Gendern damals, als ich noch Sportunterricht hatte, noch nicht so en vogue war. Hätte auch lieber die 2kg leichtere Kugel gestoßen.
Sooooooo... und jetzt schauen sich die ganzen Helden hier nochmal den Unterschied zwischen "sex" und "gender" an. Aiaiaiai.
Oder du Held schaust dir mal an, wie in den USA immer mehr Männer in Frauenwettkämpfe eindringen und Medaillen abräumen, weil genau diese "ad-Hoc Umidentifizierung", wie es der Kollege unter dir nennt, möglich ist.
Besonders erwähnenswert: Der Mann, der sich als Frau zu einem Käfigkampf angemeldet hat und seiner weiblichen Kontrahentin im Kampf einfach den Schädel gebrochen hat.
Hört sich ja grausam an. Kannst du da Namen nennen?
07.03.2021, 15:09
07.03.2021, 15:14