Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
20.07.2021, 15:32
(20.07.2021, 14:54)Gast schrieb: Gibt es hier Leute, die nach der Verbeamtung auf Lebenszeit ausgestiegen sind? Also so nach 6 oder 7 Jahren zB? Wie ist es euch ergangen?
Ich sorge fürs Alter auch mit ETF vor und kann mir nicht vorstellen nur wegen der Pension mich weiter zu quälen, sollte es nichts für mich sein und ich es eher spät entdecken
Ich bin nach 6 Jahren vom VG auf eine A 16 Stelle in einem Landesministerium gewechselt. Bisher bin ich sehr zufrieden mit der Entscheidung, auch wenn es natürlich kein einfacher Abschied war, dafür hat mir die richterliche Kerntätigkeit zu viel Spaß gemacht. Die Arbeit ist dafür jetzt inhaltlich abwechslungsreicher, im Schnitt etwas anspruchsvoller und näher an meinen Interessengebieten aus Studium und Ref., mehr im Team und weniger Kleinkram. Die Büroausstattung und IT sind auch deutlich besser. Dafür ist man natürlich zeitlich manchmal fremdbestimmter; beim VG kommen ja nur selten wirklich eilige Sachen rein. Umgekehrt habe ich ohnehin immer schon viel gearbeitet und kann mir jetzt die Überstunden aufschreiben. Nach Corona werden bei uns im Ministerium nach ggw. Stand auch bis zu 60% der Arbeitszeit im Home Office möglich sein. Je nach gelebter "Präsenzkultur" am VG/OVG und der IT-Ausstattung ist das beim Gericht eher schwer möglich.
20.07.2021, 15:50
(20.07.2021, 15:32)Gast. schrieb:(20.07.2021, 14:54)Gast schrieb: Gibt es hier Leute, die nach der Verbeamtung auf Lebenszeit ausgestiegen sind? Also so nach 6 oder 7 Jahren zB? Wie ist es euch ergangen?
Ich sorge fürs Alter auch mit ETF vor und kann mir nicht vorstellen nur wegen der Pension mich weiter zu quälen, sollte es nichts für mich sein und ich es eher spät entdecken
Ich bin nach 6 Jahren vom VG auf eine A 16 Stelle in einem Landesministerium gewechselt. Bisher bin ich sehr zufrieden mit der Entscheidung, auch wenn es natürlich kein einfacher Abschied war, dafür hat mir die richterliche Kerntätigkeit zu viel Spaß gemacht. Die Arbeit ist dafür jetzt inhaltlich abwechslungsreicher, im Schnitt etwas anspruchsvoller und näher an meinen Interessengebieten aus Studium und Ref., mehr im Team und weniger Kleinkram. Die Büroausstattung und IT sind auch deutlich besser. Dafür ist man natürlich zeitlich manchmal fremdbestimmter; beim VG kommen ja nur selten wirklich eilige Sachen rein. Umgekehrt habe ich ohnehin immer schon viel gearbeitet und kann mir jetzt die Überstunden aufschreiben. Nach Corona werden bei uns im Ministerium nach ggw. Stand auch bis zu 60% der Arbeitszeit im Home Office möglich sein. Je nach gelebter "Präsenzkultur" am VG/OVG und der IT-Ausstattung ist das beim Gericht eher schwer möglich.
Kannst du das etwas ausführen? Ich habe gerade meine Station am VG hinter mir und habe es in rechtlicher Hinsicht als deutlich anspruchsvoller Empfunden als das, was ich vorher am LG erlebt habe. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass ich von Asyl weitgehend ferngehalten wurde. Dies schien mir tatsächlich auch immer dasselbe in grün zu sein.
***off-topic, sorry***
21.07.2021, 10:07
Jemand bewusst ausgestiegen um dem Beamtentum zu entrinnen und zurück in die GKV zu kommen? Kann eine kommunalen Stelle bei Wechsel einen nicht als Beamte übernehmen, sondern als Angestellte einstellen?
04.08.2021, 18:45
Ab wann weiß man, dass es nichts für einen ist? Ich habe erst kürzlich angefangen und frage mich wie lange es dauert bis es mal Spaß macht...
04.08.2021, 20:57
Weiß jemand hier, wie das ist, wenn ich mich aus der Justiz entlassen und wo anders direkt neu verbeamten lasse, um nicht auf eine Versetzung zu warten? Geht das, wird die Zeit dann angerechnet auf Erfahrungsstufe und/oder Probezeit?
04.08.2021, 21:10
(04.08.2021, 20:57)Gast schrieb: Weiß jemand hier, wie das ist, wenn ich mich aus der Justiz entlassen und wo anders direkt neu verbeamten lasse, um nicht auf eine Versetzung zu warten? Geht das, wird die Zeit dann angerechnet auf Erfahrungsstufe und/oder Probezeit?
Wie lange bist du dabei und wieso willst du weg?
04.08.2021, 21:28
(04.08.2021, 21:10)Gast schrieb:(04.08.2021, 20:57)Gast schrieb: Weiß jemand hier, wie das ist, wenn ich mich aus der Justiz entlassen und wo anders direkt neu verbeamten lasse, um nicht auf eine Versetzung zu warten? Geht das, wird die Zeit dann angerechnet auf Erfahrungsstufe und/oder Probezeit?
Wie lange bist du dabei und wieso willst du weg?
6 Monate, viiiiel zu zeitintensiv (habe Kind), Ministerium lockt...
04.08.2021, 21:53
(04.08.2021, 20:57)Gast schrieb: Weiß jemand hier, wie das ist, wenn ich mich aus der Justiz entlassen und wo anders direkt neu verbeamten lasse, um nicht auf eine Versetzung zu warten? Geht das, wird die Zeit dann angerechnet auf Erfahrungsstufe und/oder Probezeit?
Würde ich nicht machen. Wie bist Du dazwischen krankenversichert? Und bei Entlassung wirst Du in die Rentenversicherung nachversichert. Und dann doch wieder verbeamtet. Das ist doch ziemlich kompliziert. Unter Umständen wirst Du auch aus R1 schon in A14 einsteigen (OK, nicht bei 6 Monaten), da gibt es nämlich Umrechnungsregelungen in den Beamtengesetzen. Dort werden auch Deine Fragen zur Probezeit und Erfahrungsstufe beantwortet werden.
04.08.2021, 22:14
(04.08.2021, 21:53)Praktiker schrieb:(04.08.2021, 20:57)Gast schrieb: Weiß jemand hier, wie das ist, wenn ich mich aus der Justiz entlassen und wo anders direkt neu verbeamten lasse, um nicht auf eine Versetzung zu warten? Geht das, wird die Zeit dann angerechnet auf Erfahrungsstufe und/oder Probezeit?
Würde ich nicht machen. Wie bist Du dazwischen krankenversichert? Und bei Entlassung wirst Du in die Rentenversicherung nachversichert. Und dann doch wieder verbeamtet. Das ist doch ziemlich kompliziert. Unter Umständen wirst Du auch aus R1 schon in A14 einsteigen (OK, nicht bei 6 Monaten), da gibt es nämlich Umrechnungsregelungen in den Beamtengesetzen. Dort werden auch Deine Fragen zur Probezeit und Erfahrungsstufe beantwortet werden.
OK danke schonmal, zur Nachversicherung, kann ich nicht einfach drauf verzichten? Und ist denn eine Versetzung z.B. Nach einem Jahr realistisch?
04.08.2021, 22:20
(04.08.2021, 21:53)Praktiker schrieb:(04.08.2021, 20:57)Gast schrieb: Weiß jemand hier, wie das ist, wenn ich mich aus der Justiz entlassen und wo anders direkt neu verbeamten lasse, um nicht auf eine Versetzung zu warten? Geht das, wird die Zeit dann angerechnet auf Erfahrungsstufe und/oder Probezeit?
Würde ich nicht machen. Wie bist Du dazwischen krankenversichert? Und bei Entlassung wirst Du in die Rentenversicherung nachversichert. Und dann doch wieder verbeamtet. Das ist doch ziemlich kompliziert. Unter Umständen wirst Du auch aus R1 schon in A14 einsteigen (OK, nicht bei 6 Monaten), da gibt es nämlich Umrechnungsregelungen in den Beamtengesetzen. Dort werden auch Deine Fragen zur Probezeit und Erfahrungsstufe beantwortet werden.
Das ist sehr länderabhängig, im manchen Ländern findet RV-Nachversicherung nur auf Antrag statt und man hat stattdessen einen Anspruch auf Altersgeld. Aber bei 6 Monaten dürfte das alles irrelevant sein, man müsste mal schauen, ob es in dem betreffenden Land eine Anrechnungsvorschrift von richterlicher Tätigkeit auf Erfahrung als Beamter gibt, würde mich wundern, wenn nicht.
Ich halte 6 Monate für viel zu früh, um die richterliche Tätigkeit als solche zu verwerfen, besser wenn möglich was anderes probieren: Anderes Dezernat, anderes Gericht, AG statt LG oder umgekehrt, Fachgerichtsbarkeit, ich kenne von 20 Stunden bis 60 Stunden die Woche alle möglichen Arbeitszeiten - DIE Justiz gibt es nicht!