08.04.2021, 16:01
(08.04.2021, 15:56)Gast188 schrieb: Was meint ihr, wie schlimm es ist wenn man 771 geprüft hat und dann aber die is. Dwk komplett richtig, abtretung wohl richtig, ausführliche beweiswürdigung...
Beständen oder nicht? Ich bin ein bisschen niedergeschlagen
Ich glaube, dass das noch als bestanden gilt.
1. wird man schon damit rechnen, dass das einige machen, weil eben eigentlich Z3 eine ZVR-Klausur ist
2. hauptsache du hast alle Probleme gesehen und bearbeitet, sowie eben zum guten Teil richtig gelöst. Darauf kommt es an.
Ich glaube, dass es in deinem Fall egal ist "wo" man was geprüft hat. Also: Alles gut :) Volle Kraft voraus!
08.04.2021, 16:02
Ergänzung: Der einstieg über 771 ist ein Fehler dann, aber darauf beruhende andere Unrichtigkeiten fallen sowieso als Folgefehler rglm nicht mehr ins Gewicht.
08.04.2021, 16:06
In RLP morgen 4. Urteil? Finden die sich witzig beim LPA?
08.04.2021, 16:06
(08.04.2021, 15:56)Gast188 schrieb: Was meint ihr, wie schlimm es ist wenn man 771 geprüft hat und dann aber die is. Dwk komplett richtig, abtretung wohl richtig, ausführliche beweiswürdigung...
Beständen oder nicht? Ich bin ein bisschen niedergeschlagen
Habe das gleiche mal in einer Probeklausur gemacht. Hat dann trotzdem gereicht zum bestehen weil es inhaltlich noch ok war.
08.04.2021, 16:07
(08.04.2021, 15:56)Gast188 schrieb: Was meint ihr, wie schlimm es ist wenn man 771 geprüft hat und dann aber die is. Dwk komplett richtig, abtretung wohl richtig, ausführliche beweiswürdigung...
Beständen oder nicht? Ich bin ein bisschen niedergeschlagen
Damit bist du nicht allein. Habe es genau so gemacht und hoffe das Beste!
08.04.2021, 16:08
(08.04.2021, 16:01)April schrieb:(08.04.2021, 15:56)Gast188 schrieb: Was meint ihr, wie schlimm es ist wenn man 771 geprüft hat und dann aber die is. Dwk komplett richtig, abtretung wohl richtig, ausführliche beweiswürdigung...
Beständen oder nicht? Ich bin ein bisschen niedergeschlagen
Ich glaube, dass das noch als bestanden gilt.
1. wird man schon damit rechnen, dass das einige machen, weil eben eigentlich Z3 eine ZVR-Klausur ist
2. hauptsache du hast alle Probleme gesehen und bearbeitet, sowie eben zum guten Teil richtig gelöst. Darauf kommt es an.
Ich glaube, dass es in deinem Fall egal ist "wo" man was geprüft hat. Also: Alles gut :) Volle Kraft voraus!
Ich ärgere mich wirklich maßlos. Ich konnte alles so runterschreiben, aber ich konnte mir einfach nicht vorstellen, dass kein ZV-rechtsbehelf geprüft wird. Also habe ich versucht es in 771 zu pressen.
Stand mir da wohl ein wenig selbst im Weg. Ich denke die matr-rechtlichen Probleme konnte ich gut runterschreiben. Hoffentlich ist es nur ein Schwerpunkt, den ich dann falsch habe und der Rest reicht noch für eine einigermaßen angenehme Punktzahl. Mal sehen was draus geworden ist...
08.04.2021, 16:09
A. Zulässigkeit der Klage [+]
P. Zuständigkeit
P. Streitgenossenschaft
B. Zulässigkeit der DWK
P. Zulässigkeit
P. Zuständigkeit
P. Rechtshängigkeit
C. Klagehäufung, § 260 ZPO
D. Begründetheit der Klage [-]
I. § 812 I 1 2. Alt BGB (-)
- Etwas erlangt (+) Blockierstellung
- in sonstiger Weise (+)
- ohne Rechtsgrund auf dessen Kosten (-)
P. Abtretung vom 09.01.2019 unwirksam
-> Beweiswürdigung
1. Privaturkunde, § 416 (-)
2. Zeugenvernehmung des RA (-) unergiebig
3. informatorische Anhörung (-)
E. Begründetheit der DWK (+)
I. § 812 I 1 2. Alt BGB (-)
- Etwas erlangt (+) Blockierstellung
- in sonstiger Weise (+)
- ohne Rechtsgrund auf dessen Kosten (+)
P. Abtretung iRd notariellen KV (+)
-> Beweiswürdigung
Urkunde; §§ 133, 157 BGB
F. Zinsen §§ 288, 291 (?)
G. Kostenentscheidung, § 92 II ZPO
VV § 709
P. Zuständigkeit
P. Streitgenossenschaft
B. Zulässigkeit der DWK
P. Zulässigkeit
P. Zuständigkeit
P. Rechtshängigkeit
C. Klagehäufung, § 260 ZPO
D. Begründetheit der Klage [-]
I. § 812 I 1 2. Alt BGB (-)
- Etwas erlangt (+) Blockierstellung
- in sonstiger Weise (+)
- ohne Rechtsgrund auf dessen Kosten (-)
P. Abtretung vom 09.01.2019 unwirksam
-> Beweiswürdigung
1. Privaturkunde, § 416 (-)
2. Zeugenvernehmung des RA (-) unergiebig
3. informatorische Anhörung (-)
E. Begründetheit der DWK (+)
I. § 812 I 1 2. Alt BGB (-)
- Etwas erlangt (+) Blockierstellung
- in sonstiger Weise (+)
- ohne Rechtsgrund auf dessen Kosten (+)
P. Abtretung iRd notariellen KV (+)
-> Beweiswürdigung
Urkunde; §§ 133, 157 BGB
F. Zinsen §§ 288, 291 (?)
G. Kostenentscheidung, § 92 II ZPO
VV § 709
08.04.2021, 16:13
(08.04.2021, 15:55)Gast schrieb:(08.04.2021, 15:39)Gast schrieb: Leute heute war es gar nicht sooo einfach. Hört mal auf dauernd den Durchgang als leicht zu definieren. Kann sein, dass es bei dem einen oder anderen gut lief. Freut mich auch, aber das zu pauschalisieren finde ich unangemessen.
Also du darfst ihn als "gar nicht sooo einfach" definieren, andere aber nicht als leicht? Wie wäre es, wenn du einfach akzeptierst, dass manche den Durchgang als leicht definieren, statt ihnen hier das Wort verbieten zu wollen?
Verbieten? Lange nichts lächerlicheres gelesen. Danke:)
08.04.2021, 16:14
(08.04.2021, 16:09)RLP+ schrieb: A. Zulässigkeit der Klage [+]
P. Zuständigkeit
P. Streitgenossenschaft
B. Zulässigkeit der DWK
P. Zulässigkeit
P. Zuständigkeit
P. Rechtshängigkeit
C. Klagehäufung, § 260 ZPO
D. Begründetheit der Klage [-]
I. § 812 I 1 2. Alt BGB (-)
- Etwas erlangt (+) Blockierstellung
- in sonstiger Weise (+)
- ohne Rechtsgrund auf dessen Kosten (-)
P. Abtretung vom 09.01.2019 unwirksam
-> Beweiswürdigung
1. Privaturkunde, § 416 (-)
2. Zeugenvernehmung des RA (-) unergiebig
3. informatorische Anhörung (-)
E. Begründetheit der DWK (+)
I. § 812 I 1 2. Alt BGB (-)
- Etwas erlangt (+) Blockierstellung
- in sonstiger Weise (+)
- ohne Rechtsgrund auf dessen Kosten (+)
P. Abtretung iRd notariellen KV (+)
-> Beweiswürdigung
Urkunde; §§ 133, 157 BGB
F. Zinsen §§ 288, 291 (?)
G. Kostenentscheidung, § 92 II ZPO
VV § 709
Erst schreiben, dass alles so leicht sei, aber dann Zulässigkeit der DWK an der Stelle prüfen lol. Schlimme Leute hier
08.04.2021, 16:15
hier wird mehrfach 812 als Rechtsgrundlage genannt. leuchtet mir irgendwie nicht ein. bitte mal um Erklärung?